Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Mit Hilfe der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden Kosten der Hilfskostenstellen der erstellten innerbetrieblichen Leistungen den Kostenstellen zugerechnet welche ihren Anfall ausgelöst haben.

In der Sekundärkostenrechnung werden Kosten der Kostenstellenrechnung verrechnet. Man rechnet absatzbestimmte Leistungen und Hilfekostenstellen von innerbetrieblichen Leistungen den Kosten zugerechnet die sie ausgelöst haben. Man rechnet so Hilfsksotenstellen anderen Hilfskostenstellen zu wie die Stromlieferung vom unternehmseigenen Kraftwerk zum Werkschutz oder zu den Hauptkostenstellen wie Kosten für die Erstellung von Arbeitsplänen der Arbeitsvorbereitung zu den zugehörigen Fertigungsstellen nach der Vollkostenrechnung als Abrechnungslogik. So werden die Hilfskostenstellen entlastet nach dem eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchgeführt wurde.

Für die vollständige Entlastung von Hilfskostenstellen können verschiedene Verfahren genutzt werden:

Das Gleichungsverfahren nutzt man lineare Gleichungen für eine simultane Berechnung der Verrechnungssätze von allen Hilfskostenstellen. Man kommt immer auf eine eindeutige Lösung, da die Anzahl der Gleichungen der Anzahl der betroffenen Kostenstellen entspricht.

Im Iterationsverfahren werden beliebt genaue Nährungslösungen erreicht. Verrechnungsfehler durch Leistungsrückflüsse werden sukzessiv bei einer neuen Berechnung verkleinert.

Das Festpreisverfahren nutzt keine Istkosten, sondern Normalkosten oder Plankosten für die innerbetrieblichen Leistungen, man kann es gut für kurzperiodische Kostenauswertungen wie monatlich etc. nutzen.

Das Stufenleiterverfahren oder auch Step Ladder System reiht die Hilfskostenstellen derart auf, dass jede Hilfskostenstelle nachfolgende Kostenstellen weiter gibt, selbst aber nur vernachlässigbare Teile von dieser enthält. In der traditionellen Betriebsabrechnung wird dieses Verfahren am häufigsten genutzt.

Bein Anbauverfahren werden Leistungsstörme zwischen den Hilfskostenstellen nicht beachtet.

Einzelne Leistungen werden mit folgende Verfahren genutzt:

Kostenträgerverfahren sobald mehrere Kostenstenstellen (Haupt- und Neben-) gemeinsam eine aktivierungspflichtige innerbetriebliche Leistung erstellen.

Kostenartenverfahren verrechnet Einzelkosten von innerbetrieblichen Leistungen von einer Hauptkostenstelle auf häufig eine Hilfskostenstelle. Anteilige Gemeinkosten verbleiben bei der leistenden Stelle.

Das Kostenstellenausgleichsverfahren entspricht bezüglich der Verrechnung von Einzelkosten dem Kostenartenverfahren, jedoch werden zusätzlich anteilig Gemeinkosten verrechnet. Man kalkuliert innerbetriebliche Leistungen werden wie absatzbestimmte Leistungen zu den jeweiligen Hauptkostenstellen berechnet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert