Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen stellen eine Kostenart dar welche sich zum Teil aus Zusatzkosten und Anderskosten zusammensetzt.
Es handelt sich um in Vermögenswerte gebundenes Kapital, also betriebsnotwendiges Kapital welches zur Erfüllung des Betriebszweckes dient.
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen wird das betriebsnotwendige Kapital herangezogen. Man setzt das Anlagevermögen an mit einer Auflösung von möglichen stillen Reserven in kalkulatorische Restwerte und Umlaufvermögen in kalkulatorische Mittelwerte.
Die ermittelte Vermögenssumme wird um das Abzugskapital verringert, also (zinsfreie) Lieferantenkredite.
Vorräte, Betriebsstoffe, Rohstoffe, Hilfsstoffe werden als Kostenart der Materialstellen, die Zinsen auf Sachanlagevermögen als Bestandteil der Anlagenkosten sowie die Vorräte von Fertig- und Halberzeugnissen als Kostenart der jeweiligen Lagerkostenstellen zu geordnet.
Dabei sind die kalkulatorischen Zinsen für Warenbestände und Materialbestände ein zentraler Bestandteil der Logistikkosten. Man kann sie jedoch nur erschwert einzelne Lagermengen zuordnen.
Man zieht das Eigenkapital mit ein, da durch dieses ein entgangener Nutzen für andere Mittel, also Opportunitätskosten enstehen. Ähnlich wie bei dem kalkulatorischen Unternehmerlohn.
Für die entscheidungsorientierte Kostenrechnung kann es durch diese Annahmen zu Problemen kommen bei der Kontrolle von Entscheidung und ihrer Fundierung, ähnlich wie bei anderen Zusatzkosten.
In der modernen wertorientierten Unternehmensführung, dem Weighted Average Cost of Capital (WACC) und Shareholder Value werden die Kosten für Eigenkapital mit berücksichtigt.