Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung beschreibt die Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Sie erfolgt bei einer Aktiengesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung (HV) in Form der Ausgabe neuer Aktien. Dabei erhalten die Aktionäre ein Bezugsrecht. Der Bezugskurs darf hierbei nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuss wird Agio bezeichnet und ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
Bei einer genehmigten Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Ausgabezeitpunkt und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst zu wählen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist für den Umtausch von begebenen Wandelobligationen in Aktien vorgesehen.