Know-your-Customer-Prinzip (KYC)
Das Know-your-Customer-Prinzip (KYC) steht für das Englische „Lerne Deinen Kunden kennen“ und beschreibt die Prüfung von persönlichen Daten und Geschäftsdaten von Neukunden eines Kreditinstitutes zur Prävention vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes von 2008.
Die Grundlage für das KYC-Erfordernis europäischer Finanzunternehmen ist Art. 8 der 3. EU-Geldwäscherichtlinie.
Zu den Prüfpflichten gehört, dass Standard-Kleinkunden ausgeschlossen werden können welche weder besonders umfangreiche noch besonders außergewöhnliche Geschäfte tätigen wollen. Bei natürlichen Personen muss vor allem die Art der Berufstätigkeit erfasst werden, bei politisch exponierten Personen den sogenannten PEPs muss deren Funktion und Ausübungsort erfasst werden. Für juristische Personen gilt, dass die Art der Gesellschaft, Branche, Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Branchencode, Firmenstruktur, Besitzverhältnisse und wichtige Finanzkennzahlen erfasst werden. Außerdem müssen Details von geplanten Kundenbeziehungen und Umfang und Zahlungsverkehrsarten erfasst werden. Weiterhin dokumentiert man alle an der Erstellung des KYCs maßgeblich mitwirkenden Personen und spätere Änderungen am KYC-Dokument.
Werden die speziellen Regelungen nicht eingehalten so drohen als Folge der Nichteinhaltung empfindliche Geldstrafen für die Finanzunternehmen, ebenso wie Haftstrafen für leitende Mitarbeiter und auch die Entziehung der Geschäftserlaubnis, ebenso darf das Reputationsrisiko nicht unterschätzt werden.