Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung ist die 3. Stufe eines internen Rechnungswesens bzw. der Erlös- und Kostenrechnung der Bank.
Hierbei werden Bankleistungen ihre Kosten zu die durch ihr Anbieten und Erstellen entstanden sind.
Durch die Kostenträgerrechnung kann für den gesamten Betrieb oder einer betrieblichen Teileinheit das Periodenergebnis ermittelt werden. Sie wird auch als kurzfristige Erfolgsrechnung bezeichnet und grenzt sich so von der Gewinn- und Verlustrechnung ab die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Man verwendet für die Kostenträgerrechnung meist unterjährige Zeiträume. Sie ist so eine Alternative zum Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren.
In der betrieblichen Kostenrechnung ist sie die letzte Stufe und verrechnet die Kosten der Kostenstellen auf Kostenträger. Man erfährt so welche Kosten wofür in welcher Höhe innerhalb einer Abrechnungsperiode entstanden sind.
Als Kalkulationsobjekt kommen auch Geschäftsstellen, Kunden, Konten etc. in Frage und nicht nur die einzelnen Bankleistungen. Durch die Schichtenbilanz oder die Poolmethode werden die Erfolgsbestandteile in der Bankkalkulation ermittelt. Ebenso kann die Standardinzekostenrechnung und Marktzinsmethode zur Berechnung in Frage kommen.
Sie wird auch als Kostenträgerzeitrechnung oder Kostenträgerstückrechnung bezeichnet, da sie an die Kostenstellenrechnung als Teilbereich anschließt welche zur Berechnung der Kosten je Einheit eines Kostenträgers wie einer Dienstleistung oder einem Produkt bzw. pro Abrechnungsperiode ermittelt wird.
Durch die Kostenträgerstückrechnung können die Selbstkosten kalkuliert werden. So werden noch nicht abgesetzte schon fertige und unfertige Produkte bezüglich der Herstellungskosten und abgesetzten Kosten betrachtet. In der Programmplanung können so die Stückergebnisse genau benannt werden.