Kurssicherung
Unter einer Kurssicherung wird eine Maßnahme verstanden welche Wechselkursrisiken beim Zahlungsverkehr mit dem Ausland absichern soll.
So können Wechselkursrisiken entstehen wenn der Wert in € für Zahlungen welche an das Ausland in Fremdwährungen geleistet oder von dort empfangen werden beeinflusst wird durch schwankende, sich ändernde Wechselkurse.
Mögliche Formen der Kurssicherungen können beispielsweise eine Forfaitierung oder der Abschluss von Devisentermingeschäften sein.