Lieferantenkredit

Lieferantenkredit

Bei einem Lieferantenkredit handelt es sich um einen Kredit welcher ein Lieferant einer Ware dem Käufer gewährt durch die Einräumung eines Zahlungszeitpunktes der hinaus geschoben wird wie beispielsweise als Zahlungsziel zahlbar in 30 Tagen etc.

Man spricht auch von einem Liefervertragskredit. So wird dem Abnehmer von Produkten oder Leistungen ein Zahlungsziel gewährt welches definiert ist durch die Zeitspanne zwischen der Rechnungslegung beziehungsweise Lieferung und Bezahlung. So räumt man häufig ein Skonto ein für die Nichtnutzung des Lieferantenkredites. Der Lieferantenkredit gibt dem Lieferanten eine Sicherheit ohne weitere Formalitäten. Es ergeben sich Kosten für den Kredit für den Kunden, den Abnehmer durch das nicht in Anspruch nehmen des Skontos welche als Opportunitätskosten bezeichnet werden.

Im internationalen Rahmen sind Lieferantenkredite Bankkredite welche an Exporteure in deren Funktion als Lieferanten gegeben werden.

Der Lieferantenkredit ist weit verbreitet und ein Marketinginstrument. Er ist sowohl Ausstattungs- als auch Lieferungskredit.

Beim Ausstattungskredit gewährt der Lieferant dem Kreditnehmer für die Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen einen langfristigen Barkredit der vertraglich fixiert ist und der hohe Zins- und Tilgungskosten hat. Für die Vergabe des Kredites ergeben sich für den Kreditnehmer Abnahmepflichten für Leistungen des Kreditgebers wie bei Gaststätten, Brauereien etc.

Die Lieferantenkredite sind Zahlungsstundungen von Lieferanten an ihre gewerbliche Kunden in der Form von kurzfristigen Lieferungskrediten die über einen Kaufvertrag geregelt sind. Man spricht bei der Zeitspanne zwischen der Lieferung und dem vertraglich vorgesehenen Zahlungszeitpunkt auch von dem Lieferantenziel. Es fließen keine Finanzmittel wie bei einem klassischen Kredit. So fallen auch keine Kreditkosten oder Zinsen an.

Vielmehr handelt es sich um einen Kredit da man dem Kreditnehmer kurzfristig die Einsparung von Finanzmitteln für die Zahlung von Lieferverbindlichkeiten gewährt.

Zu den Zahlungsbedingungen eines Lieferantenkredites gehören Preisnachlässe für eine frühzeitige Zahlung als Skonto. Diese können als Skontosätze nach Zahlungszielen gestaffelt sein, abhängig von den Zahlungszeitpunkten wird der Skonto dann vom ursprünglichen Rechnungspreis abgezogen.

Da man meist nur wenige Tage den Abzug erhält handelt es sich um einen relativ teuren Kredit, teurer als Kredite die man innerhalb der Zahlungsziele bei einer Bank aufnehmen könnte.

Allerdings ergibt sich eine formlose Abwicklung ohne Bonitätsprüfung sowie eine Flexibilität bezüglich der Laufzeiten und Kredithöhe.

Es ist auch möglich das Banken für ihre Kunden eine Bürgschaft oder Garantie als Avalkredit geben bei größeren Lieferantenkrediten.

So behält der Lieferant bis zur vollständigen Erfüllung seiner Forderungen das Eigentum an der Lieferung, den Eigentumsvorbehalt.

Für den Zielpreis auf der Rechnung gilt, dass die möglichen erwarteten Skontobeträge vom Lieferanten für die Fianzierungskosten schon einkalkuliert wurden und der Abnehmer dazu veranlasst wird möglichst frühzeitig die Rechnung zu begleichen.

Der Lieferantenkredit ist ein nichtbankmässiger Kredit welcher sich als Stundung von Kaufpreiszahlungen im Einverständnis mit dem Verkäufer ergibt.

Der Zinsaufwand ergibt sich dabei durch den in den Zahlungsbedingungen festgelegtem Skontosatz der auf die Skontobezugsspanne (die Lieferanten-Zielfrist in Tagen minus der Skontofrist in Tagen) bezogen wird und der hierdurch ermittelte Zinssatz pro Tag mit 360 multipliziert wird, so ergibt sich der Jahreszinssatz als Effektivzins.

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