Marke
Alle Vorstellungen die ein Markenname (brand name) oder ein Markenzeichen (brand mark) bei einem Kunden hervorruft oder hervorrufen soll und sie von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheiden soll werden als Marke zusammen gefasst.
Die Marke zählt zu den gewerblichen Schutzrechten als Kennzeichnungsrecht.
Typisch für Marken sind Zeichen, Logos, Namen, Begriffe sowie Kombinationen mit denen Produkte identifiziert werden und bei der Auswahl als Orientierungshilfe dienen.
Es kommt zu einer Nutzenbündelung mit speziellen Merkmalen.
Im Markengesetz ist eine Marke definiert als Zeichen, vor allem Wörter einschließlich von Personennamen, Zahlen, Buchstaben, Abbildungen, dreidimensionale Gestaltungen inklusive der Form einer Ware oder ihrer Verpackung und weitere Aufmachungen samt der Farbe und Farbzusammenstellungen die geschützt werden sollen. In Frage kommen Waren und Dienstleistungen von Unternehmen die durch die Merkmale von denen von anderen Unternehmen unterschieden werden sollen nach § 3 Abs. 1 Markengesetz.
Schützbar sind auch Beziehungen und geographische Herkunftsangaben nach §§ 1 und 5 Markengesetz.
Das Markengesetz (MarkenG) bietet die Rechtsgrundlage um Marken zu sichern, die Kennzeichnungsrechte und auch das Recht für geschäftliche Bezeichnungen. International können Marken durch das Madrider Abkommen (MMA) geschützt werden. Neben dem Schutz durch das nationale oder internationale Markenrecht können Marken auch durch Gemeinschaftsmarken nach dem GemeinschaftsmarkenVO geschützt werden.
Man unterscheidet bei der Markenbreite:
- Einzelmarke für ein Produkt
- Familienmarke für mehrer Produkte
- Firmen- und Dachmarke
- Gattungsmarke
Bedeutung von Marken
Als Markenabensder kommen Dienstleister, Handwerker, Hersteller (Produzentenmarke), Händler (Handelsmarke, Eigenmarke, Gattungsmarke) in Frage.
Marken sollen bei dem Konsumenten:
- Vertauen schaffen
- Als Orientierungshilfe deinen bei vielen Angeboten
- emotionaler Anker sein für bestimmte Images und Gefühle
- Zusatzinformationen geben über die Qualität etc. und so das wahrgenommen Kaufrisiko senken
- Eigene Wertvorstellungen vermitteln und abgrenzen
Für Unternehmen bedeuten Marken:
- Eine Möglichkeit der Kundenbindung
- Die Basis für die Lizenzierung
- Eine Differenzierung des eigenen Angebotes von der Konkurrenz
- Schutz des eigenen Angebot vor Einflüssen der Wettbewerber, Krisen und Handelsmarken
- Für die Markenausdehnung als Plattform für neue Produkte
- Eine leichtere Akzeptanz im Handel
Durch Markenschemata wird bestimmt wie Informationen zu einer Marke aufgenommen, verarbeitet und gespeichert werden, durch sie kommt es zu einem zentralen Einfluss auf das Kaufverhalten.
Für Unternehmen sind Marken von hoher Bedeutung da sie beim Konsumenten im Gedächtnis verbleiben, der Bekanntheitsgrad von Marken kann Gedächtnisstrukturen aufbauen und erhalten.
Der Markenwert kann gemessen werden und finanzwissenschaftlich oder verhaltenswissenschaftlich operationalisiert werden.
Ein nationaler Schutz ensteht durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register § 4 Nr. 1 MarkenG. Dem Markenschutz können absolute und relative Schutzhindernisse entgegen stehen.
Marken werden zur Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet nach § 32 MarkenG. Eine Rücknahme, Einschränkung und Teilung der Anmeldung ist möglich (§§ 39, 40 MarkenG).
Die Marken werden vom DPMA veröffentlicht und es kommt zu einer Widerspruchsfrist nach § 42 MarkenG in dem Inhaber von Marken mit älteren Zeitrang relative Schutzhindernisse geltend machen können (§ 9 i, II, § 10 MarkenG).
Eingetragene Marken können mit einem ® – Zeichen für R = „registered“ gekennzeichnet werden, müssen es jedoch nicht.
Ein Gesuch um eine internationale Registrierung der Marke kann ebenfalls beim Deutschen Paten- und Markenam (DPMA) eingereicht werden, auch bei einer IR-Marke erfolgt eine Veröffentlichung mit Widerspruchsfrist.
Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und kann gegen Gebühren um 10 Jahre verlängert werden.
Für Marken gilt ein Rechtsschutz für die Benutzung von identischen Kennzeichen für Dienstleistungen und Waren.
Eine Verwechslungsgefahr liegt vor wenn kollidierende Kennzeichen identisch oder ähnlich sin und die Waren oder Dienstleistungen die durch die Marke geschützt sind für das kollidierende Kennzeichen genutzt werden bzw. ähnlich oder identisch sind.
Für Wortmarken gilt der Klangeindruck der vor dem unterschiedlichen Schriftbild steht. Bei Bildzeichen zählt der Gesamteindruck durch die grafische Gestaltung, bei einer Kombination aus Wort und Bild ist entscheidend welcher Teil der prägende Charakter ist, meist der Wortbestandteil.
Es kann zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen kommen beim Verletzungsfall der Markeninhaber.