Negatives Kapitalkonto
Man weißt das negative Kapitalkonto auf der Aktivseite der Bilanz aus. Es ensteht durch Veränderungen welche mit Einzelfirmen, Einzelkaufmann und Personengesellschaften des Kapitals zusammenhängen.
So können durch Verluste und Entnahmen bei Unternehmen Verbindlichkeiten enstehen die höher sind als die positiven Vermögenswerte. Es ergibt sich so ein Kapitalkonto auf der Aktivseite der Bilanz als Unterbilanz.
Innerhalb von Personengesellschaften wird der Kapitalanteil der einzelnen Gesellschafter getrennt von einander aus gewiesen, auf diese Weise ergeben sich positive und negative Kapitalkonten nebeneinander in einer Bilanz.
Durch ein negatives Kapitalkonto ergeben sich gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche sowie steuerrechtliche Wirkungen. Die handelsrechtlichen sind vor allem bei Personengesellschaften bedeutend für den Geschäftsführer.
Für unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft kommt es durch negative Kapitalkonten zu gesetzlichen Konsequenzen wie:
- Eine jährliche Vorausverzinsung des eingezahlten Kapitals entfällt nach § 121 I HGB
- Scheidet der Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus so sind die übrigen Gesellschafter für den Ausgleich des Kapitalkontos verpflichtet
- Weiterhin entfällt das gewinnunabhängige Entnahmerecht in Verlustjahren
Für den beschränkt haftenden Gesellschafter, dem Kommanditisten kommt es zu den folgenden Konsequenzen bei einem negativen Kapitalkonto:
- Der Kommanditist ist verpflichtet erwirtschaftete ihm anteilig zugewiesene Gewinne für die Auffüllung des Kapitalkontos bis zu vereinbarten Einlage zu nutzen
- Beim Ausscheiden des Kommanditisten bei einem negativen Kapitalkonto muss er das Kapitalkonto nach § 167 III HGB nicht ausgleichen, die verbleibenden Gesellschafter übernehmen das negative Kapitalkonto
- Der Kommanditist haftet beim Ausscheiden nur in der Höhe seine Kapitalanteiles für die Verluste der Gesellschaft, eine Bildung eines negativen Kapitalkontos durch Verlustzuweisungen ist möglich
Im Steuerrecht muss bei der Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelfirmen sowie Personengesellschaften muss das negative Kapitalkonto des Unternehmens oder des Gesellschafters nicht mit seinem Anteil am Betriebsvermögen gleich sein, es kann niedriger, gleich oder höher liegen.
Im Einkommensteuer recht kann die Bildung und Auflösung von negativen Kapitalkonten von Bedeutung sein welche aus der Bilanz (Steuerbilanz) hervorgehen welche nach steuerrechtlichen Vorschriften erstellt wurde.gefallen sind.