Negatives Kapitalkonto

Man weißt das negative Kapitalkonto auf der Aktivseite der Bilanz aus. Es ensteht durch Veränderungen welche mit Einzelfirmen, Einzelkaufmann und Personengesellschaften des Kapitals zusammenhängen.

So können durch Verluste und Entnahmen bei Unternehmen Verbindlichkeiten enstehen die höher sind als die positiven Vermögenswerte. Es ergibt sich so ein Kapitalkonto auf der Aktivseite der Bilanz als Unterbilanz.

Innerhalb von Personengesellschaften wird der Kapitalanteil der einzelnen Gesellschafter getrennt von einander aus gewiesen, auf diese Weise ergeben sich positive und negative Kapitalkonten nebeneinander in einer Bilanz.

Durch ein negatives Kapitalkonto ergeben sich gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche sowie steuerrechtliche Wirkungen. Die handelsrechtlichen sind vor allem bei Personengesellschaften bedeutend für den Geschäftsführer.

Für unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft kommt es durch negative Kapitalkonten zu gesetzlichen Konsequenzen wie:

Für den beschränkt haftenden Gesellschafter, dem Kommanditisten kommt es zu den folgenden Konsequenzen bei einem negativen Kapitalkonto:

Im Steuerrecht muss bei der Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelfirmen sowie Personengesellschaften muss das negative Kapitalkonto des Unternehmens oder des Gesellschafters nicht mit seinem Anteil am Betriebsvermögen gleich sein, es kann niedriger, gleich oder höher liegen.

Im Einkommensteuer recht kann die Bildung und Auflösung von negativen Kapitalkonten von Bedeutung sein welche aus der Bilanz (Steuerbilanz) hervorgehen welche nach steuerrechtlichen Vorschriften erstellt wurde.gefallen sind.

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