Nutzentheorie

Nutzentheorie

Der Begriff Nutzentheorie beschreibt einen Teilbereich der mikroöknomischen Haushaltstheorie, dabei unterscheidet man eine ältere kardinale Nutzentheorie die jeder Gütermenge einen Nutzengröße, den Nutzen zuordnet, so kann die Nutzeneinheit analog zu den Gütereinheiten auf einer extensiven Skala kardinal qualifiziert werden. In den Gossenschen Gesetzen ist die kardinale Nutzentheorie formuliert. Der Grenznutzen wird durch die bestimmbare Nutzendifferenz messbar.

Bei der ordinalen Nutzentheorie wird der Nutzen dagegen als ein intensive Größe verstanden die Auskunft darüber gibt ob ein bestimmter Zustand einem anderen Zustand vorgezogen wird. Diese Zustände reflektieren hierbei konsumierbare Güterkombinationen welche die Grundlage für die Analyse von ordinalen Bewertungsprozessen sind.

Man geht bei beiden Theorien von einer Unabhängigkeit der Haushalte untereinander aus. Es können jedoch auch externe Effekte beachtet werden. Man kann auch eine Ordnungsfolge erstellen durch eine Zuordnung von Nutzenindices für Güterkombinationen als Nutzenindexfunktion, wenn eine Transitivität der Präferenzen und Widerspruchsfreiheit vorliegen. Bei gleichem Nutzenindex gelten Güterkombinationen aus gleichwertig für die Beurteilung des Haushaltes.

 

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