Operatives Ergebnis

Operatives Ergebnis

Das operative Ergebnis beschreibt das Ergebnis einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Gemäß § 275 II Nr. 14 HGB bei dem Gesamtkostenverfahren bzw. § 275 III Nr 13 beim Umsatzkostenverfahren.

Dabei umfasst das operative Ergebnis neben dem Finanzergebnis und dem Beteiligungsergebnis auch das sogenannte betriebliche Ergebnis. Also ohne außerordentliches Ergebnis und ohne Steuern.

Dabei entspricht das betriebliche Ergebnis jedoch nicht dem Betriebsergebnis der Kostenrechnung und Erlösrechnung, da es auch hier außergewöhnliche, periodenfremde und betriebsfremde Element gibt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert