Option
Mit Option bezeichnet man ein Recht bzw. Anwartschaft auf eine Finanzposition wie Wertpapier, Devisen, Terminkontrakt oder Finanzierungen wie Fazilitäten, Swaps zu einem vorab festgelegten Kurs, Preis oder anderen Konditionen.
Diese kann in einer bestimmten Zeitspanne oder bis zu einem Termin (Optionsfrist) wahrgenommen werden, durch eine einseitige Erklärung zu verkaufen oder kaufen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht sie wahrzunehmen.
Als Erwerber zahlt man hierfür einen Preis, die Optionsprämie, wird die Option nicht wahrgenommen entfällt diese ebenfalls.
Man nutzt Sie neben Futureskontrakten als festen Terminkontrakt (Finanzoptionen) auch als bedingte Terminkontrakte. So können Absicherungen gegen Preisänderungen erfolgen.
Der Verkäufer der Option geht die Verpflichtung als Schreiber, Writer, Aussteller, Stillhalter ein die Ausübung der Option durch den Käufer die Gegenseite des Geschäftes zu übernehmen, hierfür erhält er bei Geschäftsabschluss eine Optionsprämie.
Man kann die Vereinbarungen als börsengängige Option oder als individuell getroffene OTC (Over-the-Counter) – Optionsvereinbarung treffen.
So werden Call- und Putoptionen (Kauf- und Verkaufsoptionen) unterschieden, abhängig davon, ob der Käufer das Recht erwirbt ein bestimmtes Aktivum (Underlying, Basiswert) vom Käufer der Option in Zukunft zu einem vorab festgelegten Preis (Strikeprice, Basispreis zu erwerben oder das Recht erhält das Aktivum zu verkaufen.
Man spricht von einer Europeanstyle-Option (europäischen Option), wenn der Käufer das Recht hat die Option auszuüben oder verfallen zu lassen die auf ein bestimmtes Datum begrenzt ist.
Die Americanstyle-Option (amerikanische Option) sieht vor, dass über eine bestimmte Laufzeit der Option besteht.
Optionen können auch auf Welthandelswaren und -produkte sowie Finanzkontrakte wie Futures abzielen.
Durch eine Teilnahme an Zinssatz-, Aktien- und Wechselkursveränderungen können sie spekulativ sien.
Sie werden auch bei Arbitragegeschäften oder zur Risikoabsicherung (Hedging) angewendet.