Pareto-Optimum

Pareto-Optimum

Das Pareto-Optimum beschreibt eine gesellschaftliche Situation in der es nicht möglich ist die Wohlfahrt eines Individuums durch eine Re-Allokation der Ressourcen zu erhöhen ohne dabei die eines anderen Individuums zu senken.

Man spricht also von einer Situation in der A besser gestellt werden kann, aber B nicht gleichzeitig schlechter gestellt werden muss.

Somit ist das Pareto-Optimum das Kriterium für das Wohlfahrtsoptimum in der paretianischen Wohlfahrtsökonomik.

Man geht davon aus, dass die Individuen in ihren Nutzensvorstellungen voneinander unabhängig sind und der Nutzen mit steigendem Faktorenmengenbesitz und steigendem Gütermengenbesitz zunimmt.

Es werden Nachfrageinterdependenzen in Form von Demonstrativkonsum, Mitläufereffekte und ähnliche werden ausgeschlossen

Für die Existenz eines Pareto-Optimums geht man von Bedingungen aus wie:

Den Totalbedingungen, welche ausschließen, dass die Wohlfahrt durch die Berücksichtigung von neuen Produkten nicht erhöht werden kann, die durch überlegene Techniken von neu auf den Markt drängenden Unternehmen produziert werden. So muss der technische Fortschritt schon stattgefunden haben bevor man das Pareto-Optimum ableiten kann.

Die Stabilitätsbedinungen sagen aus dass es eine vollkommen Teilbarkeit der von allen Gesellschaftsmitgliedern verwendeten Faktoren und Gütern, sowie das Vorliegen einer konkaven Transformationskurve als Ertragsgesetz und zum Ursprung hin konvexe Indifferenzkurven. Somit schließt man externe Effekte im Konsum und der Produktion aus.

Die Marginalbedingungen müssen erfüllt sein, nur so kann nach einer technisch möglichen Transformation ökonomischer Variablen ein Pareto-Optimum vorliegen. Man unterscheidet 3 Marginalbedingungen. Das Haushaltsgleichgewicht nach dem zweiten Gossenschen Gesetzt muss für alle Haushalte erfüllt sein, das Produktionsoptimum für alle Unternehmen muss erreicht sein und die äquivalenten Grenzraten technischer und indifferenter Substitution müssen gleich sein.

Man verzichtet auf einen problematischen interpersonllen Nutzenvergleich und die Aufstellung einer gesellschaftlichen Wohlfahrtsfunktion.

Ohne ein weiteres Wohlfahrtskriterium ist das Pareto-Optimum nicht vergleichbar. Man kann also das optimum optimorum nicht herleiten.

Man leitet das Pareto-Optimum auf der Basis von gegebenen Einkommens- und Vermögensverteilungen ab, somit sind ihm als umfassendens Wohlfahrtskriterium Grenzen gesetzt.

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