Passivierungswahlrecht
Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren.
Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht.
Mit dem Passivierugnswahlrecht beschreibt man das Wahlrecht bestimmte Passiva zu bilanzieren.
Das Passivierungswahlrecht steht zu im Gegensatz zur Passivierungspflicht.