Pensionsgeschäfte

Pensionsgeschäfte

Der Begriff Pensionsgeschäfte bezeichnet Verkäufe von Vermögensgegenständen wie beispielsweise Wertpapieren, bei welchen die Vertragspartner zeitgleich vereinbaren, dass der Verkäufer die gleichen Vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zurück erwerben muss.

So sind Wertpapier- und Wechsel-Pensionsgeschäfte mit Kreditinstituten für die Deutsche Bundesbank ein Mittel zur Steuerung der Bankenliquidität.

Wenn zum Beispiel die Bundesbank von Banken Wertpapiere für 1 Monat lang in Pension nimmt, dann steht diesen Banken in diesem Zeitraum eine zusätzliche entsprechende Liquidität zur Verfügung.

Die Pensionsgeschäfte werden auf dem Gebiet der internationalen Zinsarbitrage abgewickelt, es handelt sich um Vereinbarungen bei denen Vermögensgegenstände wie Wechsel, Darlehnsforderungen (Forderungen, Darlehen), Wertpapiere bei der Zahlung eines Betrages auf einen anderen Pensionsnehmer übertagen werden, mit der Maßgabe dass sie zu einem im vorab bestimmten oder vom Pensionsnehmer bestimmten Zeitpunkt gegen eine Entrichtung eines vorabvereinbarten oder in Höhe des empfangenen Betrages zurück erworben werden müssen.

Bei den Pensionsgeschäften werden Termingeschäfte und Kassageschäfte gekoppelt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert