Provision

Provision

Der Begriff Provision beschreibt eine Vergütung die prozentual von einem Wert wie dem Umsatz berechnet wird für geleistet Dienste. So kann sie auch als zusätzliche Leistung dem Arbeitnehmer neben seinem Arbeitsentgelt gezahlt werden.

Im Handelsrecht darf jeder Kaufmann Provision verlangen nach üblichen Sätzen des Ortes, wenn er sein Handelsgewerbe ausübt und dabei für jemand anderen Dienste erledigt oder Geschäfte vermittelt, auch wenn diese vorher nicht vereinbart war.

Handelsvertreter erhalten die Vergütung in der Regel in Form einer Provision nach §§ 87 ff. HGB. Ist ein Vertragsverhältnis aufgrund seiner Tätigkeit zustande gekommen, wie das Werben eines Kunden so steht ihm die Provision zu. Wird das Geschäft erst beim Ende des Vertragsverhältnisses ausgeführt so steht ihm die Provision bei der Vermittlung zu. Die Provision steht dem Handelsvertreter nach der Ausführung des vermittelten Geschäftes zu. Wurde die Höhe der Provision nicht vereinbart so wendet man den üblichen Satz nach § 87b I HGB an. Wird die Provision abgerechnet, monatlich bzw. nach einer Vereinbarung maximal vierteljährlich so kann der Handelsvertreter auch einen Buchauszug nach § 87 c HGB fordern. Dem Handlungsgehilfen kann auch eine Provision am einzelnen Geschäft neben seinem festen Gehalt eingeräumt werden § 65 HGB.

Im Bankwesen beschreibt die Provision ein Entgelt welches die Bank vom Kunden verlangt für Leistungen technischer und organisatorischer Natur. So gibt es beispielsweise Umsatzprovision, Überziehungsprovision oder Kreditprovision. Spesen werden als besondere Leistungen nicht als Provision abgerechnet.

Im Arbeitsrecht beschreibt die Provision ein leistungsbezogenes Entgelt welches normalerweise nicht zu Prämienlohn oder Akkordlohn gehört. Sind sie tariflich nicht geregelt kann der Betriebsrat bei deren Festsetzung ein Mitbestimmungsrecht geltend machen nach § 87 I Nr. 11 BetrVG.

Bei der Kostenrechnung zählen die Provisionen zu Aufwendungen für Verkaufserfolge und so zu den Vertriebskosten. Man rechnet sich nach der jeweiligen Periodenabgrenzung ab und können direkt den einzelnen Erzeugnissen belastet werden. Auch können sie Entgelte für die Vermittlung von Rechtsgeschäften wie Baugeld, Nachweis von Bauplätzen etc. sein und werden bei deren Abschluss als ein Teil der Versicherungskosten, Finanzierungskosten und Beschaffungskosten mit verrechnet.

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