Qualifikationskonflikt

Qualifikationskonflikt

Der Qualifikationskonflikt bezeichnet im Außensteuerrecht die Doppelbesteuerung sowie doppelte Nichtbesteuerung in zwei Staaten aufgrund von abweichender Qualifikation desselben Rechtsgebildes oder desselben rechtlichen Sachverhalts innerhalb der Steuerrechten der beteiligten Staaten.

Dabei unterscheidet man 2 Arten des Qualifikationskonflikt:

  1. positiver Qualifikationskonflikt, wenn durch die unterschiedliche Auslegung zulasten des Steuerpflichtigen bzw. so zu einer Doppelbesteuerung kommt
  2. negativer wenn durch die unterschiedliche Auslegung die Besteuerung in beiden beteiligten Staaten entfällt

Qualifikationskonflikt im Einkommensteuerrecht

Im Einkommensteuerrecht beschreibt der Qualifikationskonflikt bei einem negativen Qualifiaktionskonflikt den Verhalt, dass man in Deutschland nicht besteuern müsste, man aber in Deutschland besteuert, da der andere Staat davon ausgeht, dass man sie nicht bei ihm besteuern werden dürfen, da sie wohl in Deutschland besteuert werden.

Bein positiven Qualifikationskonflikt können beide Staaten das Recht der Besteuerung beanspruchen, in diesem Fall muss der Steuerpflichtige ein Verständigungsverfahren beantragen zur Lösung des Problemes.

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