Quellensteuer

Quellensteuer

Die Quellensteuer oder auf Englisch auch „tax of source“, „with-holding-tax“ kommt zum Zuge wenn aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Sicherung des Steueraufkommens wie der Einkommenssteuer man die Einkommensteuer bereits teilweise an der Quelle erhebt.

Dazu gehören in Deutschland die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteurer, die Kaptialsteuer auf Dividenden oder der Zinsabschlag.

So wird die Steuer direkt an der Einkunftsquelle erhoben „with-holding-tax“.

Es handelt sich um steuern deren Erhebung im Abzugsverfahren erfolgt, dass heißt dass die Steuer schon dann erhoben wird wenn einer steuerpflichtige Zahlung zu Stande kommt.

Man rechnet hierbei die schon einbehaltenen Steuern auf die endgültige Steuerschuld des Steuerpflichtigen an.

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