Rabattgesetz
Bei dem Rabattgesetz handelt es sich um ein deutsches Gesetzt auf dem Gebiet des Wettbewerbs. Das Gesetzt galt vom 1.1.193 bis zum 25.7.2001.
Das Rabatt gesetzt regelte die Umstände unter welchen ein Einzelhändler gegenüber Verbrauchern Preisnachlässe gewähren durfte.
Vor allem durfte der Rabatt bei einer Barzahlung gemäß § 2 3 %des Warenpreises nicht überschreiten. Be einer Abnahme einer größeren Menge oder mehrer Stücke einer Ware wurde jedoch ein handelsüblicher Mengenrabatt gewährt nach § 7.
Das Gesetz diente zum Schutz des Verbrauchers, um ihn vor unseriösen hohen Preisen zu schützen. Eingeführt wurde es von den Nationalsozialisten auch um die Attraktivität der Konsumgenossenschaften zu schmälern, welche ihren Mitglieder Rückvergütungen in Höhe von bis zu 10 % gewährten.
Allerdings wurde es in den letzten Jahren seiner Geltungszeit vermehrt die Abschaffung gefordert, da der Schutz des Menschen vor sich selbst in der deutschen Rechtsordnung nicht fremd ist und nicht ohne weiteres mit den Grundrechten im Grundgesetz vereinbar ist.