Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit

Unter dem Begriff der Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Dabei besitzen alle natürlichen Personen die Rechtsfähigkeit, auch Minderjährige und Betreute und alle juristischen Personen nach § 1BGB. Anders als die Geschäftsfähigkeit.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen