Richtpreis
Der Richtpreis beschreibt einen vorläufigen Preis der später in einen Festpreis umgewandelt wird. Er beschreibt den Preis für Erzeugnisse in der betrieblichen Preispolitik, bei der für die Preisbildung die Kostengrundlagen noch nicht genau ermittelt werden können.
In der staatlichen Preispolitik beschreibt der Richtpreis den Höchst- oder Mindestpreis der nicht über- oder unterschritten werden soll, an den sich die Marktteilnehmer also richten müssen.