Rumpfwirtschaftsjahr
Das Rumpfwirtschaftsjahr ist ein Zeitraum welcher im Steuerrecht Anwendung findet, wenn ein übliches Wirtschaftsjahr mit der Länge von 12 Monaten unterschritten wird.
So ist das Rumpfwirtschaftsjahr der Gewinnermittlungszeitraum, gerade bei der Einstellung, Gründung oder Umstellung eines Betriebes, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.
Dabei darf das Rumpfwirtschaftsjahr gebildet werden wenn der zukünftige Bilanzstichtag dadurch auf das Ende des Kalenderjahres fällt.
In anderen fällen darf ein Rumpfwirtschaftsjahr nur bei der Zustimmung der Finanzbehörde eingeführt werden, insbesondere wenn die Einführung aus anderen wirtschaftlichen Gründen als dem Erreichen von steuerlichen Vorteilen.