Schachtelprivileg
Im nationalen Steuerrecht versteht man unter dem Schachtelprivileg eine mindestens 10 % Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen sofern die Beteiligung mindestens 12 Monate lang ohne Unterbrechung Bestand hatte. Eine Ausnutzung des Schachtelprivilegts führt zu Entlastungen gewerbsteuerlicher und vermögenssteuerlicher Art bei der Ober(Beteiligungs)gesellschaft. Seit dem Körperschaftssteuerrefromgesetz von 1977 hat der nationale Schachtelprivileg an Bedeutung verloren.
Er vermeidet doppelte und mehrfache Erfassungen von steuepflichtigen verschachtelten Gesellschaften. Als ein interantaionales Schachtelprivileg gilt das Doppelbesteuerungsabkommen im Außensteuergesetz. Bei einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % und mehr sind die Erträge aus den Beteiligungen und die Beteiligung selbst von der deutschen Steuer befreit. Jedoch gibt es im Bereich der Gewerbebesteuerung und der Vermögensbesteuerung und im Bewertungsrecht nachwievor ein nationales Schachtelprivileg.