Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung

Mit der Segmentberichterstattung beschreibt man eine Veröffentlichung von Informationen finanzieller Natur aus Teilbereichen eines Unternehmens.

Mit Hilfe der Segmentberichterstattung können diversifizierte mit einem heterogenen Geschäftsbereich die einem großem Risiko ausgesetzt sind von externen Rechnungslegungadressaten differenziert beurteilt werden.

Im Englischen wird die Segmentberichterstattung als „Segment Reporting“ bezeichnet.

In der Segmentberichterstattung können Informationen über Risikohöhen, Wachstumsraten und Gewinnmargen der einzelnen abgrenzbaren Aktivitäten eines Unternehmens gesammelt werden. Auf diese Weise erhält man eine höhere Transparenz des Unternehmens über Risiken und Chancen eines Unternehmens. Potenzielle Investoren können auf dieser Grundlage eine Beurteilung über die Entwicklung eines Unternehmen treffen.

Man geht bei der Segmentierung nach den Kriterien vor die auch die Unternehmsleitung nutzt, um Teileinheiten des Unternehmens in denen wirtschaftliche Beurteilungen, Analysen und operative Entscheidungen getroffen werden

Regelungen der Segmentberichterstattung

Empfehlungen für eine konkrete Ausgestaltung der Segementierungsberichterstattung findet man in DRS 3. So sind Standards vom  Rechnungslegungs Standards Committee DRSC festgelegt für den deutschen Raum.

International gibt es Rechnungslegungsvorschriften nach dem US-GAAP und International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Vorschriften findet man in ASC 280 (FASB: Accounting Standards Codification Topic 280, Segment Reporting) und in IFRS 8 „Operating Segments“.

Nach § 2 V WpHG muss ein Mutterunternehmen, welches selbst oder durch ein Tochterunternehmen am organisierten Markt teilnimmt mit ausgegebenen Wertpapiere nach dem § 2 II 1 WpHG bzw. die Zulassung beantragt den Konzernabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern. Auch die Segementberichterstattung kann nach § 297 I HGB erweitert werden.

Handelt es sich um kapitalmarkorientierte Unternehmen, welche nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, können diese den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung entsprechend § 264 I Satz 2 HGB erweitern.

Für die Segmentberichterstattung richtet man sich nach dem sogenannten Management Approach in Form einer  unternehmensinternen Finanzberichterstattung.

Man greift auf Daten zurück die für interne Ressourcenallokation und Performancemessung genutzt werden, um die Segmentberichte zu erstellen. Auch für die Abgrenzung der Operation Segments werden diese Daten heran gezogen.

Die Vorschriften zur Segementberichterstattung nach US-GAAP und IAS/IFRS ähneln sich. Nach IFRS 8.5 gilt ein Geschäftssegment als Unternehmensbestandteil, sobald er Geschäftstätigkeiten unternimmt die Umsatzerlöse erschaffen, ihre Betriebsergebnisse vom Unternehmen in regelmäßigen Abständen genutzt werden um Entscheidungen über Allokation von Ressourcen in diesem Segment zu treffen und man separierte Finanzinformationen des Geschäftssegementes hat.

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