Subvention

Subvention

Unter einer Subvention versteht man eine einseitige Übertragung des Staates an Unternehmen in Form von Geldzahlungen oder geldwerten Vorteilen wie Steuervergünstigungen, Preisnachlässe bei Käufen des Staates, Bürgschaften etc. Diese werden den Unternehmen von Staat oder Institutionen der EU ohne (marktwirtschaftliche) Gegeneleistung gewährt. Die Subvention wird meist aufgrund von bestimmten Bedinungen oder erwarteten Verhaltensweisen gewährt.

Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist Geldzahlungen als Finanzhilfen und Steuervergünstigen des Bundes auf. In die VGR (volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) werden nur laufende Transfers an Produzenten (ohne Vermögenstransfers) als Subventionen erweist und in der Regel keine Steuervergünstigungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert