Termingeschäft

Termingeschäft

Beim Termingeschäft spricht man auch von einem Zeitgeschäft, einem Geschäft mit einer hinausgeschobenen Erfüllung.

Das Geschäft findet meist an der Börse statt und ist gekennzeichnet dadurch, dass die Zeitpunkte von Vertragserfüllung und Vertragsabschluss auseinander liegen.

Man legt die Bedingungen, wie Preis, Zeitpunkt der Erfüllung bei Abschluss des Vertrages fest, die Erfüllung kommt es nach einer festgelegten Frist zu tragen. So unterscheidet das Termingeschäft zwischen Abschlusszeitpunkt und Erfüllungszeitpunkt.

Man legt im Voraus einen Preis fest den Terminpreis, Abschlusspreis, Basispreis, sowie eine Menge das Kontraktvolumen für das in Frage kommende Objekt, Underlying zu dem gekauft oder verkauft wird. Der Fälligkeitstermin definiert wann geliefert und bezahlt wird und wird beim Vertragsabschluss festgelegt.

Es handelt sich um ein unbedingtes Termingeschäft so muss der Vertrag erfüllt werden, bei einem bedingten Termingeschäft kann ein Vertragspartner auf die Ausübung seines Rechtes aus dem Vertrag verzichten, bei dem bedingten Termingeschäft besteht das Recht, aber nicht die Pflicht zum Kauf oder Verkauf des Gutes.

Durch ein bedingten Termingeschäft können Risiken für einen Vertragspartner gesenkt werden.

Beim unbedingten Termingeschäft, wie einen Futurekontrakt sind beide Parteien des Kontraktes an dessen Erfüllung gebunden.

Nur durch Glattstellung kann man sich lösen.

Bei Abschluss ist ein Termingeschäft komplett vom Vertragsgegenstand gelöst, es muss zum Vertragszeitpunkt noch nicht mal existieren, genauso wenig muss der Käufer zu dem Zeitpunkt liquide sein. Die Partner vereinbaren ein künftiges Handeln.

Termingeschäfte werden häufig über Wertpapiere, vertretbare Güter, Indizes, Devisen, Edelmetalle, Waren, Zinsterminkontrakte etc. geschlossen.

Termingeschäfte sind in Deutschland nur eingetragene Kaufleute im Handelsregister durchführen mit einem kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb abhängig von Umfang und Art des Gewerbebetriebes.

Auch Unternehmen des Bundes, Landes, inländische Kommunalverbände können Termingeschäfte durchführen. Für Privatepersonen gilt, dass sie termingeschäftsfähig werden wenn man sie vor dem Geschäft über die Risiken aufklärt.

Es gibt Warentermingeschäfte bei denen die Waren gekauft oder verkauft werden, aber die Lieferung erst später zu einem definierten Termin erfolgt, die Waren sind hier an der Börse gehandelte Waren wie internationale Handelsgüter.

Beim Devisentermingeschäft erfolgt der Verkauf oder Kauf des Devisenbetrages zu einem Termin 30 bis 90 Tage später zu einem festgelegten Terminkurs, dieser kann gegenüber dem Kassakurs einen Abschlag, Deport oder einen Aufschlag, Report haben. Bei der Verbindung von Termingeschäft und Kassageschäft spricht man von Swapgeschäft oder Kurssicherungsgeschäft.

Termingeschäfte kann auch ein Handel mit (Wertpapier-)Optionen sein.

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