Tochtergesellschaft
Unter einer Tochtergesellschaft versteht man eine Kapitalgesellschaft die die von einer Muttergesellschaft abhängig ist. Häufig in Form einer AG oder GmbH. Ihr Kapital ist meist zu 100% im Besitz der übergeordneten Gesellschaft, siehe Legaldefinition § 290 I 1 HGB.