Umsatzkostenverfahren
Das Umsatzkostenverfahren beschreibt die Erstellung der Bank-GuV-Rechnung, hierbei werden zur Bestimmung des Betriebsergebnisses dem Umsatz des Geschäftsjahres nicht die gesamten Aufwendungen des Jahres gegenüber gestellt, sondern nur solche welche für die tatsächlich verkauften Leistungen angefallen sind. Hierdurch entstehen hohe Anforderungen an die Kostenrechnung.
Das Umsatzkostenverfahren ist nach § 275 Abs. 3 HGB eine Alternative zum Gesamtkostenverfahren für die GuV-Rechnung.
Es dient in seiner Zulassung der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften. Man geht hierbei den direkten Weg zur Ermittlung des Betriebsergebnisses dadurch, dass man den Umsätzen nur die von tatsächlich verkauften Produkten bzw. tatsächlich erbrachten Leistungen entstandenen Kosten gegenüberstellt.