Unabkömmlichstellung

Unabkömmlichstellung

Mit der Unabkömmlichstellung ist eine Stellung eines einberufenen Abeitnehmers der zum Wehrdienst einberufen wurde und dennoch über eine begrenzte Zeit oder ausnahmsweise weiter zu beschäftigen.

Sie galt bis zu 2011 als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert