Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz beschreibt einen Teilbereich in der Verbraucherpolitik. Man bedient sich hierbei Mitteln der Rechtsordnung, um unerwünschte Effekte von Austauschprozessen am Markt für den Konsumenten zu unterbinden.

Man unterscheidet innerhalb des Verbraucherschutzes 3 Kategorien.

  1. Den Rechtsschutz, hierbei gelten zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher die Rechtsverhältnisse wie sie auch für den Geschäftsverkehr bei Kaufleuten gelten.  Es kommt zu Machtungleichgewichten aufgrund der Kompetenzgefälle zwischen den privaten Haushalten und den Unternehmen, Gesetze sollen hierbei die Ausnutzung durch die Anbieter verhindern. So gibt es das Recht zum Rücktritt von Kaufverträgen bei Versand- sowie Haustürgeschäften die den Verbraucher schützen sollen.
  2. Der Vermögens- und Gesundheitsschutz soll durch entsprechend Kennzeichnung von Waren den Verbraucher vor möglichen Risiken beim Gebrauch von Produkten oder auch Dienstleistungen schützen, die dieser häufig nicht erkennen kann.
  3. Der Informationsschutz regelt durch Vorschriften bezüglich der Kommunikationspolitik der Anbieter. Dabei können diese negativ bestimmt werden welche Inhalte der Informationen und deren Gestaltung sowie Wirkung auszuschließen sind oder in positiver Form festgelegt, welche Informationen dem Verbraucher mindestens mitzuteilen sind wie beispielsweise eine Preisauszeichnung.

Maßnahmen sowie Instrumente des Verbraucherschutzes definieren verbindliche Verhaltensmaßnahmen, Gesetze, Rechtsprechung, Verwaltungskontrolle oder auch nicht-rechtliche Maßnahmen als „soft law“ wie durch einen Ombudsmann (erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson) für Verbraucher, den man in skandinavischen Ländern kennt und die Selbstkontrolle der der Wirtschaft und der Anbieter.

So kann der staatliche Handel, Bundesbehörden, Landesbehörden, kommunale Behörden wie die Gewerbeaufsichtsämter dafür sorgen, dass der Verbraucherschutz wahrgenommen wird. Häufig werden jedoch nur Stichproben auf Grund von mangelndem Personal durchgeführt so das eine vollständige Umsetzung des Verbraucherschutzes nicht immer gewährleistet werden kann.

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