Verbundene Unternehmen
Unter verbundenen Unternehmen versteht man Gesellschaften welche beim Konzernabschluss der Muttergesellschaft mit einbezogen werden und voll konsolidiert werden.
Im Englischen bezeichnet man sie als „affiliated companies“. Kennzeichnend ist, dass die Muttergesellschaft eine Beteiligung von über 50 % an den Unternehmen hält.
Nach dem Aktiengesetz sind unterschiedliche Formen von verbundenen Unternehmen geregelt:
- Konzernunternehmen
- In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
- Abhängige und herrschende Unternehmen
- Wechselseitig (mit jeweils über 25%) aneinander beteiligte Unternehmen
- Vertragspartner eines Unternehmensvertrages
§ 290 Abs. 1 und Abs 2 HGB definiert diese intensivste Form der Beziehung bei Unternehmen in erster Linie dadurch, dass eine Muttergesellschaft vorhanden ist welche einheitliche Leitung über sonst rechtlich selbständige Unternehmen ausübt nach dem Konzept der einheitlichen Leitung oder es bei den anderen Unternehmen über die Mehrheit der Stimmrechte, das Recht zur Besetzung von Aufsichtsorgangen, Verwaltungsorganen oder Leitungsorganen hat oder einen beherrschenden Einfluss ausübt nach dem Control-Konzept über die Satzungbestimmungen oder einen Beherrschungsvertrag, weiterhin hält man über 50 % an den Unternehmen und so sind Forderungen als Forderungen gegen verbundene Unternehmen zu bilanzieren.
So geht dieser Ausweis geht aus dem Ausweis von anderen Positionen wie der Forderung aus Leistungen und Lieferungen vor zur finanziellen Verpflichtung der Offenlegung der Unternehmen.