Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Bei dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) handelt es sich um eine spezielle Rechtsform von Versicherungsunternehmen.

Der VVaG hat keinen eigenen Kapitalmarktzugang und finanziert sich durch Beiträge.

Für das VVaG gilt das Personalitätsprinzip „von Mitgliedern für Mitglieder“.

So sind die Versicherungsnehmer eines VVag auch gleichzeitig seine Vereinsmitglieder.

Zu den Organen des VVaG gehören Aufsichtsrat, Vorstand und Mitglieder der resp. Delegiertenversammlung.

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