VZ sirtir 12. März 2018 V 0 Kommentare VZ Die Abkürzung VZ steht als Abkürzung im Steuerrecht für Veranlagungszeitraum oder auch für Vorauszahlung. Beitrags-Navigation Zurück Vorheriger Beitrag: BetriebsausgabenWeiter Nächster Beitrag: VWL Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar * Name * E-Mail * Website