Wandelanleihe

Wandelanleihe

Die Wandelanleihe, auf Englisch „Convertible Bond“ besagt, dass neben den normalen Gläubigerrechten wie Zinszahlung und Rückzahlung dem Anleger ein weiteres Recht auf den Umtausch der Anleihe in Aktien gewährt wird.

Aufgrund dieses Umtauschrechts wird aus dem ursprünglichen Gläubigerverhältnis ein Beteiligungsverhältnis, weil das mit der Wandelanleihe aufgenommene Fremdkapital zu Eigenkaptial gewandelt wird.

Man benötigt für die Emission von Wandelanleihen die Zustimmung der Hauptversammlung, denn für die Wahrung des Umtauschrechtes ist eine bedingte Kapitalerhöhung nötig.

Aktiengesellschaften ist eine Fianzierung über Wandelanleihen vorbehalten. Auch steht bei der Emission von Wandelanleihen den Aktionären der kreditsuchenden Aktiengesellschaft ein Bezugsrecht zu. Dabei können die Aktionäre mit ihrem Bezugsrecht Wandelanleihen beziehen oder ihre Bezugsrechte verkaufen.

Werden Wandelanleihen ausgegeben so sind in den Anleihebedinungen weiterhin Wandlungsverhältnis, Wandlungsfrist und mögliche Zahlungen aufzunehmen.

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