Vorstand
In einer Aktiengesellschaft gehört der Vorstand neben der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat zu einem der 3 Pflichtorgane.
Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft in eigener Verantwortung, vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich und führt ihre Geschäfte.
Bei seiner Tätigkeit übt der Vorstand die Sorgfaltspflicht eines gewissenhaften, verschwiegenen und ordentlichen Geschäftsleiters aus.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH wird von einem Geschäftsführer geleitet. Der Vorstand bezeichnet den Leiter einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft.
In seiner Tätigkeit wird der Vorstand von den Aktionären und der Hauptversammlung kontrolliert.
Außerdem muss der Vorstand dem Aufsichtsrat Bericht erstatten und dem Aktionär Auskunft erteilen.
Bei Pflichtverletzungen haftet der Vorstand für diese.