Werkvertrag
Der Werkvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten nach § 631 BGB.
Der Werkvertrag beschreibt einen gegenseitigen Vertrag mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten nach § 631 BGB.