Zedent
Unter Zedent versteht man denjenigen, der im Rahmen einer Zession eine Forderung bzw. ein Recht abtritt.
So ist der Zedent im Kreditgeschäft der Kreditnehmer/Altgläubiger welcher eine Forderung als Kreditsicherheit an den Kreditgeber den Neugläubiger abtritt.
Im Versicherungswesen versteht man unter Zedent den Rückversicherer oder Erstversicherer, der Anteile der von ihm rückversicherten Risiken bzw. versicherten Risiken gegen eine Prämie an einen Rückversicherer abtritt bzw. zediert.