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Humanisierung der Arbeit

Humanisierung der Arbeit

Unter der Humanisierung der Arbeit versteht man alle Verbesserungen der Arbeitsinhalte sowie Arbeitsbedingungen welche die Arbeitswelt möglichst menschengerecht gestalten. Hierzu gehören Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG oder auch die Gefährdungsbeurteilung.

Die Forderung nach einer humaneren Arbeitswelt begann in Deutschland Ende der 1960er Jahre im Zuge der grundlegenden Neugestaltung der Sozialpolitik.

So kommt es zu mehr Mitbestimmung in den Betrieben und so zu Demokratisierung und Individualisierung. Auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Ergonomie der Arbeitsplatzgestaltung stehen im Vordergrund, um körperliche Belastungen und gesundheitliche Risiken zu reduzieren.

Jobrotation kann Monotonie reduzieren, Jobenrichment die Verantwortung erweitern und Jobenlargement das Tätigkeitsspektrum erhöhen.

Ebenso steht die Life Balance im Vordergrund durch Erhöhung von freizeit- und familienfördernden Maßnahmen.

Mitbestimmung am Arbeitsplatz fördert die psychologische Arbeitsplatzgestaltung.

Hierarchie

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Hierarchie

Eine Hierarchie beschreibt ein System von Über- / Unterordnung zwischen organisatorischen Einheiten. Dabei ist bei einer gegebenen Anzahl von organisatorischen Einheiten eine Hierarchie umso steiler/flacher je höher/niedriger die Anzahl der Hierarchiebenen ist.

Sie dient als grundlegenden Ordnungssystem in Organisationen und sozialen Systemen. Man unterscheidet verschiedene

Arten der Hierarchie:

  • Aufgabenhierarchie mit der man aus Unternehmenszielen abgeleiteten operationalen Teilaufgaben ableitet.
  • Die Zielhierarchie ist eine Zweck-Mittel-Hierarchie mit der das angestrebte Handeln einer Organisation festgelegt wird.
  • Die Personenhierarchie beschreibt die Positionierung der Stelleninhaber einer hierarchischen Ordnung.
  • Bei der Stellenhierarchie wird ein Stellengefüge festgelegt bei dem man den einzelnen organisatorischen Einheiten operationale Teilaufgaben zuweist.

Die Transaktionskostentheorie in der Theorie der Unternehmung befasst sich unter anderem mit der Frage, ob Transaktionen durch Hierarchie oder Markt (Selbstorganisationsmechanismen) zu effizienteren Ergebnissen kommen. Lange wurde der hierarchische Ansatz als beste Lösung gesehen für die Probleme der Leistungskoordination gesehen als Logik der Großorganisation, neuerdings wird dieses zunehmend hinterfragt im Sinne von lernenden Organisationen und Netzwerkunternehmen.

Handlungskompetenz

Handlungskompetenz

Die Handlungskompetenz dient als Oberbegriff für Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Fachkompetenz. Man beschreibt damit die Fähigkeit zielorientiert, verwantwortungsbewusst und der Situation angemessen Aufgaben zu lösen. Man versteht hierunter unterschiedliche Fähigkeiten von Personen mit denen sie Handlungsanforderungen bewältigen können. So benötigt es Erfahrung, Fachwissen, Qualifikation, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dabei fügen sich Kompetenzen aus Handlungsmustern zusammen.

Die Handlungsmuster wiederum können in Kompetenzcluster und diese weiter in Fähigkeiten, Wissen, Fertigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen unterteil werden. Im betrieblichen Zusammenhang zeigt sich der Wert von Handlungskompetenzen im Kompetenzmanagement. Die Kompetenzen werden hier transparent gemacht, beschrieben und transferiert und dienen der Nutzung, Entwicklung von Kompetenzen, so können die Mitarbeiter und die Organisation strategisch Ziele entwickeln.

Handelsklauseln

Handelsklauseln

Handelsklauseln beschreiben im Handelsverkehr zwischen Verkäufer und Käufer eingebürgerte Klauseln, kurze Formeln die dem Vertrag einen bestimmten Inhalt verleihen. So gelten Handelsklauseln für alle Kaufleute und haben eine große Bedeutung, man wendet sie sowohl national als auch international im Handel häufig an. Von besonderer Bedeutung sind hier die Incoterms.

Helikoptergeld

Helikoptergeld

Von Helikoptergeld spricht man, wenn Bürger Geld ohne eine Gegenleistung erhalten.

Im Ursprung stammt der Begriff von dem Bild von flatternden Geldscheinen, die aus einem Hubschrauber geworfen werden, damit ist das Geld der Notenbanken und nicht der Regierungen gemeint.

Als Metapher stammt der Begriff Helikoptergeld von US-Ökonom Milton Friedman, der seinen Studenten im Jahr 1969 die Ausweitung der Geldmenge durch Zentralbanken veranschaulichen wollte.

Berühmt wurde der Ausdruck erst im Jahr 2002, als Fed-Chef Ben Bernanke den Geldregen als eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Deflation in Japan bezeichnete.

Dieses Szenario galt als so abwegig, dass er den Spitznamen „Helicopter-Ben“ verpasst bekam.

Haustürgeschäft

Haustürgeschäft

Ein Haustürgeschäft beschreibt das Andienen von Finanzdienstleistungen durch Vorsprechen an an Private an deren Privatwohnung. Meist auch ohne besondere Voranmeldung.

Von Seiten des Gesetzgebers wurden gesetzliche Vorkehrungen bezüglich des Widderrufrechts des Geschäftsabschlusses getroffen, da es leicht zu einer Übervorteilung oder gar Betrug bei den häufig wenig sachkundingen Angesprochenen kommen kann.

Handelsregister

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Handelsregister

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und so nach dem Publizitätsprinzip bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht.

Seit dem 1.1.2007 dient neben dem Handelsregister auch das durch das EHUG neu eingeführte elektronische Unternehmensregister § 8b HGB und elektronisch geführte Partnerschaftsregister sowie Genossenschaftsregister dem Publizitätsprinzip.

Das HGB sieht Vorschriften und Pflichten zur Eintragung und Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen im Handelsregister vor, ebenso wie Nebengesetze wie das Aktiengesetz. Dabei kann eine Eintragung mit Zwangsgeld erzwungen werden. Auch ist der Begriff des Handelsregisters nach § 8 II HGB gesondert geschützt.

Das Handelsregister umfasst Abteilung A für Einzelkaufläute und Personengesellschaften des Handelsrechts mit Ausnahme der stillen Gesellschaft sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Abteilung B für die Kapitalgellschaften. Dabei werde Einzelheitenin der Handelsregisterverordnung geregelt.

Es ist vorgesehen das die Öffentlichkeit Einsicht nehmen kann, auch online. Es kommt auch zu einer öffentlichen Bekanntmachung von Eintragungen in das Handelsregister.

Dabei genießt das Handelsregister einen geringeren Gutglaubensschutz als ihn der öffentliche Glaube des Grundbuchs gewährt.

Hypothek

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Hypothek

Mit einer Hypothek beschreibt man die Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Dabei wird die Hypothek in das vom Amtsgericht geführten Grundbuch eingetragen und dient meist zur Absicherung von längerfristigen Krediten. So können die Kredite eingeräumt werden für die Finanzierung zum Bau von anderen Gebäuden und Wohnhäusern.

Für Hypothekenbanken ist die Vergabe von Hypotheken der Hauptgeschäftszweig.

Neben der Grundschuld ist die Hypothek in der Praxis eine der wichtigsten dinglichen Sicherungsrechte an einem Grundstück nach den Grundpfandrechten. Der Inhaber, der Hypothekar, der Hypothek hat das Recht den geschuldeten Betrag durch eine Zwangsversteigerung des fremden Grundstückes nach §§ 1113 ff BGB zu erhalten. Der Eigentümer muss dann diese Zwangsversteigerung dulden. Hypothekenbesteller und Forderungsschuldner müssen nicht identisch sein.

So kann ein (nichtvermögender) Schuldner auch Dritte dazu veranlassen an dessen Grundstück eine Hypothek zu bestellen, dazu erfolgt eine notarielle beglaubigte Eintragung als Dritte Abteilung im Grundbuch nach § 1115 BGB. Eine Hypothek ist streng akzessorisch und hängt so in Bestand und Höhe direkt mit dem jeweiligen Bestand der entsprechenden Forderung zusammen zu deren Sicherung die Parteien sie bestellt haben.

Die Hypothek kann nur zusammen mit der Forderung übertragen werden in Form einer schriftlichen Abtretung der Forderung und Änderung des Eintrages des Grundbuches. Auch kann man kostengünstiger eine Briefhypothek abtreten, der ausgehändigte Brief vermeidet eine teure Änderung der Eintragung im Grundbuch. Sollte bei einer Zwangsversteigerung mehr eingenommen werden als das was der Hypothekengeber in seiner Forderung erhalten muss so steht dem Inhaber der Hypothek nur die Höhe der Forderung zu abzüglich von Verfahrenskosten. Sollten Forderungen mehrer Gläubiger bestehen so können abhängig vom Rang der Eintrag im Grundbuch ihre Forderungen befriedigt werden. Dem ersten steht die Begleichung seiner Forderung zu den anderen mögliche Restbeträge.

Handelswaren

Handelswaren

Handelswaren sind bewegliche Sachgüter welche weitestgehend unverändert weiterverkauft werden. Man bezieht Handelswaren daher in einem absatzfähigem Zustand und verkauft sie weiter ohne eine weitere Bearbeitung oder Verarbeitung oder wenn dann mit einem Aufschlag. Manipulationen in Form von verpacken, mischen, sortieren, markieren etc. gelten hierbei nicht als eine Bearbeitung oder Verarbeitung. Man kann sie nach verschiedenen Merkmalen der Warentypologisierung einteilen.

Handelsspanne

Handelsspanne

Der Begriff Handelsspanne beschreibt eine Differenz zwischen den Verkaufswerden und den Einstandswerten der Waren, die eine Handelsbetrieb umsetzt.

Somit ist sie das Entgelt für die Handelsleistung und kann unterschiedlich betrachtet werden.

So kann man sich bei der Handelsspanne auf den Gesamtumsatz beziehen in Form einer Betriebshandelsspanne. Aber auch als Warengruppenspanne kann man sie sehen als den Umsatz nach einer Warengruppe oder als Stückspanne bei der man die einzelnen Stücke eines Artikels betrachtet mit der Differenz von Einstandspreis und dem (Netto-) Verkaufspreis.

Man nimmt die Vorsteuer als nichtaktivierungsfähigen Posten nicht mit in den Einstandspreis hinein, die Mehrwertsteuer geht durch ihren fehlenden Kostencharakter nicht in die Handlungskosten noch als Teil des in netto Verkaufspreises ein den man für die Handelsspanne heranzieht.

Für den Handelsbetrieb verhält sich der Einstandspreis wie ein durchlaufender Posten, den man über den Verkaufspreis wieder reinholen muss.

Das vom Markt gewährte Entgelt für die Handelsleistung drückt sich durch den Verkaufspreis aus.

Dabei wird der Handelspreis so gewählt, dass zusätzlich noch ein Gewinn übrig bleibt.

Man nutzt Prozente in Bezug auf Einstands- und Verkaufspreise und spricht auch von Relativspannen und Prozentspannen bei der Handelsspanne. Durch sie beschreibt man einen Prozentsatz des Verkaufswertes, der Abschlagsspanne, der Handelsspanne.

Die Aufschlagsspanne in Prozent ist der Kalkulationsaufschlag auf den Einstandspreis. Sie dient der Kalkulationsrechnung.

Die Handlungskosten sind die Gemeinkosten und die auf den Wareneinsatz kommt der Aufschlag bei der Kalkulation hinzu. Durch eine periodenbezogene Nachkalkulation für die Deckung von allen Handelskosten kann man den benötigten Kalkulationsaufschlag berechnen, dabei beachtet man die benötigten Handelsspannen.

Kalkulationsaufschläge können auch nach Warengruppen ermittelt werden, man muss jedoch den proportionalen Zusammenhang von Wareneinstand und den Kosten beachten.

Bei einer direkten Produkt-Rentabilität beachtet man mögliche Fehler die in der Handelsspannen-Kalkulation auftreten können.

Handelsfunktionen

Handelsfunktionen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Lehre der Handelsfunktionen entwickelt. Durch sie sollte der Vorwurf einer Unproduktivität entkräftet werden.

So versuchte man die Leistungen des Handels als eine Wahrnehmung gesamtwirtschaftlicher notwendiger Funktionen im Prozess einer Güterverteilung darzustellen.

Man grenzt hierbei einzelne Funktionen inhaltlich ab und fasst Kataloge von Handelsfunktionen zusammen.

Außerdem wird das Ziel verfolgt eine Messbarkeit der Wertsteigerung messbar zu machen durch einen indirekten Absatz mit der Zuordnung von anfallenden Kosten.

So sollen Handelsspannen gerechtfertigt werden. Durch die Handelsfunktionen lassen sich gesamtwirtschaftliche Distributionsprozesse sowie Beschaffungs- und Absatzmarketing von Handelsbetrieben näher beleuchten.

Man erweitert die klassische Funktionentheorie, so werden die Funktionen aller am Distributionsprozess beteiligten Institutionen für die Abwicklung des Geld- und Güterkeislaufes analysiert und die Einschaltung in Kommunikationsprozesse.

So werden immaterielle Leistungen von Handelsbetrieben erbracht die vor allem fremderstellte Sachleistungen mit eigenen Dienstleistungen kombinieren und so zu einem Entgelt anbieten.

Hierbei werden von den Handelsbetrieben viele Daten gewonnen und gespeichert und für eigene Zwecke genutzt oder gegen Entgelt anderen Marktpartnern zur Verfügung gestellt.

So liegen verschiedene Gesetzmäßigkeiten vor für Waren in Verwertungs, Verbrauchs- und Produktonsprozessen. Auch die Geldprozesse sind vielseitig gestaltet mit Entgelt für erworbene Waren sowie Rechte oder auch in Anspruch genommene Dienstleistungen. So werden Gebühren oder Steuern eingenommen.

So nutzt man die Daten die bei der Abwicklungs von Nominalgüterprozessen und Realgüterprozessen anfallen für die Steuerung des gesamtwirtschaftlichen Distributionsprozesses.

Es kommt zu Spannungen zwischen der Produktion, dem Verbrauch und der Verwertung die zeitlicher, räumlicher, qualitativer und quantitativer Natur sind.

Man unterscheidet:

  • Handelsobjekte als Dienstleistungen, Waren, Rechte und Abfälle)
  • Entgeltobjekte als Zahlungsmittel und Zahlungsansprüchen sowie Verbindlichkeiten, Steuern, Gebühren etc.
  • und Daten sowie Informationen

Handelsfunktionen zum Abbau von Spannungen

Die gesamtwirtschaftlichen Distribution, die Absatzwirtschaft soll die aufgebauten Spannungen abbauen.

Man spricht auch von der Urfunktion der Distributionswirtschaft mit zu erfüllenden Umgruppierungsfunktionen und Ausrichtungsfunktionen.

Der Ausgleich der Spannungen geschieht durch Gesichtspunkte der Produktion, Produktangebot, Verwertungsrechten sowie Nachfrage, Personen, Situationen etc.

In der gesamtwirtschaftlichen Interpretation werden die Handelsfunktionen oder auch Distributionsfunktionen übernommen bei einer arbeitsteiligen Wirtschaft teilweise oder ganz von allen Beteiligten wie den Produzenten, Erzeugern, Verwendern, Verbrauchern und Verwertern. Also Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Spediteuren, Reedern, Exporteuren, Importeuren, Unternehmen der Abfallwirtschaft, kommunalen und staatlichen Stellen etc.

Die einzelnen Aufgaben werden so anteilig übernommen auf Dauer zu den geringstmöglichen Kosten.

Es kommt so in der Volkswirtschaft zu einer optimalen Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern durch die Ökonomisierung der Distribution.

Just-in-Time Lieferungen optimieren die Prozesse, elektronische Bezahlwege, Abfalltrennung beim Verbrauchern und Produzenten etc.

Die Handelsbetriebe haben unterschiedliche Zielsetzungen und nehmen ihre Funktionen in unterschiedlichen quantitativem sowie qualitativem Maß wahr und mit unterschiedlicher Intensität.

Im Handel ist die Vielfalt der Betriebsformen groß und bedingt einen dynamischen Wandlungsprozess.

Die Unternehmen verfolgen in erster Linie ihre eigenen gesetzten Ziele, wirken aber durch ihre Entscheidungen im gesamtwirtschaftlichen Distributionsprozess mit.

Besteht ein ausreichender Wettbewerb bei den Unternehmen des funktionellen und institutionellen Handels kommt es auch zu einer optimalen Versorgung der Bevölkerung bei dem Absatzmarketing und dem Beschaffunsmarketing wenn die Unternehmen ihre einzelwirtschaftlichen Funktionen wahrnehmen.

Im Handelsmarketing dienen die Funktonskataloge als Instrument für eine Systematisierung.

Abhängig von den Aktionsbereichen werden die Beschaffungsmärkte und Absatzmärkte gewählt.

Liegt eine Zentralverwaltungswirtschaft vor so wird die Funktionsübernahme der Handelbetriebe anders wahrgenommen. Es gibt anstelle der einzelbetrieblichen Zielsetzungen eine Eingliederung der Handelsbetriebe in Aufgaben die notwendig betrachtet werden für die gesamte Wirtschaft und diese werden werden zugewiesen. So müssen die Handelsbetriebe diese Ziele erfüllen die vorgegeben werden.

Es gibt:

  • Die Versorgungsfunktion als Zirkulationsfunktion
  • Die Funktion der Bedarfsforschung
  • Die Funktions der Produktionslenkung
  • Die Funkion der Bedarfslenkung
  • und die ideologische Funktion

Hauptversammlung

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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist ein Organ einer Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien bei dem die Aktionäre von ihren Aktienrechte Gebrauch machen können. Es handelt sich quasi um ein Parlament der Aktionäre.

Man kürz den Begriff Hauptversammlung auch ab mit dem Kürzeln HV.

Eine Hauptversammlung sollte mindestens einmal im Jahr statt finden. Bei der Hauptversammlung werden verschiedene Dinge beschlossen wie die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (hiervon ausgenommen sind die Vertreter der Arbeitnehmer) , eine Entlastung der Mitglieder des Vorstandes des Aufsichtsrates, eine Bestellung der Abschlussprüfer, Maßnahmen zur Beschaffung oder Herabsetzung von Kapital, mögliche Satzungsänderungen, eine Auflösung der Gesellschaft, die Bestellung von Sonderprüfern oder auch Fragen über die Geschäftsführung falls der Vorstand hiernach verlangt.

Für die Beschlüsse der Hauptversammlung wird eine einfache Mehrheit benötigt sofern durch die Gesetze bzw. Satzung eine andere Mehrheitsform vorgeschrieben ist.

Bei der Hauptversammlung aller Aktionäre handelt es sich um eines der Pflichtorgane innerhalb einer Aktiengesellschaft. Die beiden weiteren Pflichtorgane sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Währen der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus, man wendet in der Regel eine einfache Stimmenmehrheit aus für die Festlegung grundlegender Entscheidungen und bildet den Willen der Gesellschaft.

So ist die Hauptversammlung unter anderem zuständig für:

Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat

  • Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (in der Regel Gesamtentlastung)
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Maßnahmen der Kapitalbe­schaffung oder Kapitalherabsetzung
  • alle schwerwiegenden Maßnahmen (wie beispielsweise Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Erwerb sowie Veräußerung wichtiger Beteiligungen)
  • Auflösung der Aktiengesellschaft

Handelsbilanz

Handelsbilanz

Bei der Handelsbilanz handelt es sich um einen Jahresabschluss der nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt wird, er besteht aus der Bilanz sowie Gewinnrechnung und Verlustrechnung. Für eine AG und GmbH gilt, dass diese zusätzlich noch einen Anhang benötigt wird.

Im Englischen spricht man von den „commercial balance sheet“.

Die Handelsbilanz für den Außenhandel wird als Teil der Zahlungsbilanz für einen Zeitraum den Wert von Exporten, Ausfuhren sowie Importe, Einfuhren erfasst.

Für das gesamtwirtschaftliche Rechnungswesen ist die Handelsbilaz eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz und Leistungsbilanz. Man stellt den Warenexport auf der Aktivseite dem Warenimport auf der Passivseite gegenüber.

Bei einem Exportüberschuss und Saldo auf der Passivseite wird von einer aktiven Handelsbilanz oder ein Aktivsaldo der Handelsbilanz gesprochen.

Dementsprechend unterscheidet man:

  • Eine aktive Handelsbilanz bei der der Wert der Exporte den Wert der Importe übersteigt
  • Bei einer passiven Handelsbilanz übersteigt der Wert der Importe den Werte der Exporte

Die Bundesrepublik führt seit 1952 eine solche aktive Handelsbilanz, nach der  ceteris paribus (ceteris paribus-Klausel) kommt es zu einer gleich großen Zunahme der Devisenbestände und der Netto-Auslandsposition der Deutschen Bundesbank (Devisenbilanz, Zahlungsbilanz).

Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme von einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder auch zu einzelnen Geschäften.

Sie kann auch zum Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes erteilt werden als Gernalvollmacht/Prokura.

Es handelt sich um eine Sonderform der Stellvertretung in einem Betrieb des Handelsgewerbes, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Der Umfang kann beliebig bestimmt werden. Dabei erstreckt er sich im Allgemeinen auf die Rechtsgeschäfte und die Rechtshandlungen welche ein Betrieb der betreffenden Art oder die Vornahme von solchen Geschäften für gewöhnlich mit sich bringen.

Handelsforschung

Handelsforschung

Die Handelsforschung ist eine Forschung die sich über den Handel bezieht und für diesen sowie Betriebe, Verbundgruppen oder Betriebsgruppen und gesamtwirtschaftliche Probleme.

Innerhalb eines Betriebes stehen die Beschreibung, Erklärung, Vorhersage und Entscheidungsvorbereitung im Mittelpunkt.

In der Marketing-Wissenschaft werden spezielle Marketingprobleme betrachtet wie bei der Erforschung von Handelsfaktoren.

So ermöglicht die Handelsforschung die Verbesserung über die Kenntnis der Position des untersuchten Unternehmens gegenüber Konkurrenten, Lieferanten und Kunden.

Handelsforschungen werden getragen von Universitäts-Lehrstühlen, Universitäts-Instituten, privatwirtschaftlichen oder halbstaatliche Instituten oder auch Handeslorganisationen- und verbänden mit dem DHI (Deutsches Handwerksinstitut) als Dachorganisation.

Das Institut für Handelsforschung unternimmt Vergleiche in inner- und zwischenbetrieblicher Form. Die Handelsforschung betrachtet auf gesamtwirtschaftlicher Sicht auch Analysen, Veränderungsvorschläge in der Binnenhandelspolitik und Beurteilungen dieser.

Der Handelsforschung hat eine hohe Bedeutung in der mikro- und makroökonomischen Außenhandelsforschung.

Herstellungskosten

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten, auf Englisch „cost of goods manufactured“, bezeichnen Kosten welche einem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können.

Dabei entstammt der Begriff dem Steuerrecht und Handelsrecht. Die Herstellungskosten sind jedoch nicht identisch mit den Herstellungskosten die man in der Industriekalkulation anwendet.

Die Herstellungskosten werden im Unternehmen als Wertmaßstab für die erstellten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens und Anlagevermögens verwendet.

Dabei werden selbst erstellte und fertige sowie unfertige Erzeugnisse in der Bilanz zu den Herstellungskosten ausgewiesen.

Sie deinen als Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Abschreibungen sofern der Vermögensgegenstand nicht aktiviert wurde. Dabei dürfen kalkulatorische Zusatzkosten nicht berücksichtigt werden. Ebenso ist eine Ansetzung von Wiederbeschaffungswerten nicht zulässig.

Es gelten unterschiedliche Wertgrenzen für Steuerrecht und Handelsrecht. Man unterscheidet einbeziehungspflichtige wie Materialeinzelkosten im Handels- und Steuerrecht, einbeziehungsfähige wie Fertigungsgemeinkosten, die Gemeinkosten nur im Handelsrecht und verbotene Bestandteile der Herstellungskosten wie Vertriebsgemeinkosten bei beiden Rechtarten.

Handlungskosten

Handlungskosten

Im Handelsbetrieb versteht man unter Handelskosten den Werteverzehr der erforderlich ist für die Erbringung von handelsbetrieblichen Leistungen.

Dabei setzen sich die Handlungskosten zusammen aus:

  1. Den Warenkosten, den Kosten für die Ware inklusive aller Preiskorrekturen und den direkt zu gerechneten Bezugsnebenkosten.
  2. Den Handlungskosten, die übrigen Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit. Wie beispielsweise Miete, Raumkosten, Personalkosten, Verpackungskosten, Zinsen, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Steuern wie Gewerbesteuer, Unternehmerlohn, Zinsen für Eigenkapital sowie der Mietwert für Nutzung eigener Gebäude, Kosten für KFZ, selbsterstellte Leistungen wie Installationen, Reparaturen etc.

Im Industriebetrieb versteht man unter den Handlungskosten die Beträge für Vertriebsgemeinkosten wie Vertriebskosten und Verwaltungskosten sowie Verwaltungskosten.

Handelsmarken

Handelsmarken

Als Handelsmarken bezeichnet man Firmen- und Warenkennzeichen mit denen Waren von Handelsbetrieben versehen werden. Auf diese Weise treten sie als Dispositionsträger oder Eigner der Marke auf.

Im Englischen spricht man bei Handelsmarken auch von Private Label, Private Brand oder Distributor Brand.

Der Dispostionsträger hat so Disposition über die Gestaltung der Marke. Die Handelsmarken verfügen über einen Distributionsgrad der auf die Handelsgruppe bzw. Handelsunternehmen begrenzt ist.

Es wird auch häufig von einer Hausmarke oder Eigenmarke gesprochen. Diese häufig synonym verwenden Begriffe werden jedoch im Regelfall zu einem einzelnen Unternehmen gezählt. Die Handelsmarken sind in der Regel jedoch weiter gefasst und entspringen häufig großen Handelsgruppen.

Dabei werden Handelsmarken vor allem Als eine preislich günstige Alternative zu Markenartikeln eingeführt. Aber auch wenn Markenartikelhersteller den Discounter oder das Handelsunternehmen nicht beliefern möchten.

Mittlerweile stellen Handelsmarken einen Bestandteil des Handelsmarketings dar um sich im einen Absatzmarkt zu profilieren. Auch kann durch sie das Sortiment bereinigt werden und die Nachfrageposition zu Lieferanten gefestigt werden.

Preislich können Hausmarken unterschiedlich angesiedelt sein:

  1. Im oberen Preissegment von Premium-Handelsmarken
  2. Im mittleren Preissegment von Imitationsmarken
  3. und im unteren Preissegment von Gattunsmarken

Bekannte Beispiele von Handelsmarken sind Tip von Real, Ja! von Rewe, Tandil von Aldi, Mibell von Edeka oder Aro von Metro Cash & Carry.

Heute sind Handelsmarken Ausdruck eines aktiven Handelsmarketing zur Profilierung im Absatzmarkt, Sortimentsbereinigung und somit Festigung der Nachfrageposition gegenüber den Lieferanten. Grundsätzlich reichen die Preislagen der Handelsmarken von der Premium-Handelsmarke (= oberes Preissegment) über die Imitationsmarke (= mittleres Preissegment) bis zur Gattungsmarke (= unteres Preissegment).

Handel

Handel

Durch den Handel erfolgt in der Wirtschaft ein Ausgleich von Spannungen und Unterschieden zwischen der Konsumtion und der Produktion auf einer zeitlichen, räumlichen, quantitativen und qualitativen Ebene.

So versteht man beim Handel den Austausch von Dienstleistungen, Gütern sowie die Distribution unterschiedlicher Betriebe.

Der Handel kann institutionell und funktionell gesehen werden.

Man spricht von einem funktionellen Handel wenn Güter nicht selbst vom Marktteilnehmer verarbeitet oder bearbeitet werden. Auch ein Mischen, Verpacken, Sortieren wird hier nicht als Verarbeitung oder Bearbeitung gewertet. So werden die Handelswaren lediglich von anderen Marktteilnehmern beschafft und an Dritte wieder abgesetzt beim funktionellen Handel (Katalog E). Hierzu werden auch Betriebe des Handwerks, der Landwirtschaft und Produktion gezählt welche zum Erreichen des Absatzprogramms zu gekauft.

Von einem institutionellen Handel spricht man wenn der Betrieb sich in erster Linie mit dem funktionellen Handel befasst.

Werden amtliche Statistiken erstellt so wird der Betrieb oder das Unternehmen zugeordnet wenn aus seiner Handelstätigkeit eine größere Wertschöpfung ensteht als aus weiteren oder eine zweiten sonstigen Tätigkeit.

Handlungsreisender

Handlungsreisender

Unter einem Handlungsreisenden versteht man eine Handlungshilfe die damit beauftragt ist außerhalb des Unternehmens Geschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen.

Anders als bei einem Handelsvertreter kann der Handlungsreisende keine Möglichkeit seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei zu bestimmen.

Nach § 55 HGB berechtigt eine Handlungsvollmacht dazu einen Abschluss von Geschäften zu tätigen, jedoch keine abgeschlossenen Verträge zu ändern, ohne besondere Vollmacht Zahlungen entgegen zu nehmen nach § 55 II, III HGB oder Zahlungsfristen zu gewähren.

Der Handelsvertreter darf die Rechte des Unternehmers auf Beweissicherung geltend machen nach § 55 IV HGB und man kann ihm Mängelanzeigen gegenüber angegeben.

Der Handlungsreisende hat hier ähnliches Rechte. Es kommt jedoch nach § 75 g HGB zu einer Einschränkung dieser Rechte gegenüber Dritten, sofern ihnen die Beschränkungen bekannt waren bzw. aus Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden sind.