Zum Inhalt springen

Unterschied zwischen Gage, Honorar und Lohn

  • von

Unterschied zwischen Gage, Honorar und Lohn:

Kriterium Gage Honorar Lohn
Definition Eine Vergütung für künstlerische Leistungen Eine Vergütung für freiberufliche Tätigkeiten Eine Vergütung für abhängige Beschäftigung
Art der Üblicherweise einmalige Zahlung Kann einmalig oder regelmäßig gezahlt werden In der Regel regelmäßige Zahlung
Zahlung
Zahlungs- Vorwiegend im künstlerischen Bereich wie Abhängig von der Art des freiberuflichen In der Regel monatliche oder wöchentliche
zeitpunkt Schauspiel, Musik, Sport usw. Auftrags, Projekts oder der vereinbarten Zeit Zahlungen durch den Arbeitgeber
dauer
Arbeits- Basierend auf Verhandlungen und individuellen Basierend auf Verträgen oder Vereinbarungen Basierend auf Tarifverträgen oder gesetzlichen
vereinbarung Faktoren wie Bekanntheit, Erfahrung usw. mit dem Auftraggeber Bestimmungen
Steuerliche Kann als Einkommen oder Entgelt für Kann als Einkommen oder Betriebseinnahmen Unterliegt der Einkommenssteuer und
Auswirkungen selbständige Künstler betrachtet werden betrachtet werden Sozialversicherungsbeiträgen

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Unterscheidungen je nach Land und Rechtsordnung variieren können. Es gibt auch bestimmte Berufe, in denen die Begriffe anders verwendet werden können. Diese Tabelle bietet jedoch eine allgemeine Übersicht über die Unterschiede zwischen Gage, Honorar und Lohn.

Handelsklauseln

Handelsklauseln

Handelsklauseln sind Bestimmungen oder Bedingungen, die in Handelsverträgen festgelegt werden, um die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu regeln. Diese Klauseln werden oft verwendet, um bestimmte Aspekte des Handelsabkommens zu präzisieren und rechtliche Klarheit zu schaffen. Hier sind einige gängige Handelsklauseln und ihre Bedeutungen:

  1. Lieferklausel: Diese Klausel legt fest, wer für den Transport und die Lieferung der Waren verantwortlich ist. Beispiele dafür sind „Free on Board“ (FOB), „Cost and Freight“ (CFR) oder „Delivered Duty Paid“ (DDP). Jede Klausel bestimmt, ob der Verkäufer oder der Käufer die Kosten und das Risiko des Warentransports trägt.
  2. Zahlungsklausel: Diese Klausel legt die Zahlungsbedingungen für den Handel fest. Sie kann beispielsweise die Art der Zahlung (Vorauszahlung, Dokumentenakkreditiv, offene Rechnung usw.) und den Zeitpunkt der Zahlung regeln.
  3. Haftungsklausel: Diese Klausel definiert die Haftung der Parteien im Falle von Schäden oder Verlusten während des Handelsprozesses. Sie kann die Verantwortlichkeiten für Transportschäden, Qualitätsmängel oder Verzögerungen klären.
  4. Gewährleistungsklausel: Diese Klausel regelt die Garantie oder Gewährleistung für die gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Sie legt fest, welche Art von Mängeln abgedeckt sind und wie mit Gewährleistungsansprüchen umgegangen wird.
  5. Schiedsklausel: Diese Klausel regelt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien. Sie kann festlegen, dass Streitigkeiten durch Schiedsverfahren und nicht vor Gericht beigelegt werden sollen. Dies bietet den Parteien oft eine schnellere und weniger formale Möglichkeit zur Streitbeilegung.
  6. Nichterfüllungsklausel: Diese Klausel definiert die Konsequenzen für den Fall, dass eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Handelsvertrag nicht erfüllt. Sie kann Strafen, Schadensersatz oder andere rechtliche Maßnahmen festlegen.
  7. Force-Majeure-Klausel: Diese Klausel bezieht sich auf unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege oder Streiks. Sie legt fest, welche Auswirkungen solche Ereignisse auf die Erfüllung des Vertrags haben und ob eine Partei von ihren Verpflichtungen befreit wird oder nicht.
  8. Geheimhaltungsklausel: Diese Klausel regelt die Vertraulichkeit von Informationen zwischen den Parteien. Sie schützt sensible oder geschützte Informationen vor unbefugter Offenlegung und kann Strafen für den Fall festlegen, dass eine Partei gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstößt.
  9. Exportkontrollklausel: Diese Klausel betrifft den Export von Waren oder Technologien und legt fest, dass die Parteien alle geltenden Exportkontrollgesetze und -vorschriften einhalten müssen. Sie verpflichtet die Parteien dazu, sicherzustellen, dass ihre Exporte keine verbotenen Güter oder Technologien umfassen und dass sie alle erforderlichen Genehmigungen einholen.
  10. Vertragsauflösungsklausel: Diese Klausel regelt die Bedingungen und Verfahren für die Auflösung des Handelsvertrags. Sie kann festlegen, unter welchen Umständen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann und welche Konsequenzen dies für die Parteien hat.
  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstandsklausel: Diese Klausel bestimmt das anwendbare Recht und den Gerichtsstand für mögliche Streitigkeiten. Sie kann festlegen, welches Land oder welches Rechtssystem für die Auslegung des Vertrags zuständig ist und wo Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden müssen.
  12. Verlängerungsklausel: Diese Klausel legt die Bedingungen fest, unter denen der Handelsvertrag automatisch verlängert wird, sofern keine Partei dagegen Einspruch erhebt. Sie kann die Dauer der Verlängerung, die Mitteilungsfristen und andere relevante Bestimmungen enthalten.
  13. Es ist wichtig zu beachten, dass Handelsklauseln flexibel gestaltet werden können, um den spezifischen Bedürfnissen und Vereinbarungen der Parteien gerecht zu werden. Beim Abschluss eines Handelsvertrags ist es ratsam, eine qualifizierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Klauseln angemessen und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.

Handelsklauseln sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten der Parteien zu klären, potenzielle Risiken zu minimieren und eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu schaffen. Sie tragen zur rechtlichen Sicherheit und Klarheit bei und ermöglichen eine reibungslose Abwicklung des Handels.

Diese Liste ist nicht erschöpfend, da es verschiedene Arten von Handelsklauseln gibt, die je nach spezifischem Handelsvertrag und den Bedürfnissen der Parteien variieren können. Handelsklauseln sind wichtige Instrumente, um die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Handelskette

  • von

Handelskette

Die Handelskette beschreibt distributionswirtschaftlich den Weg welchen stofflich unverändert bleibende Produkte (Handelswaren) einnehmen auf dem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher zwecks der Konsumwirksamkeit.

Hierzu dienen Betriebe des Handels sowie das Handelskettendiagramm welches am Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln mit Hilfe von graphischen Symbolen (Handelskettensymbole) entwickelt wurde. Hier werden Absatzwege von Konsumgütern und ihre benötigten warenspezifischen Distributionsvorgänge dargestellt mit Einbeziehung der beteiligten Institutionen. Die statisch-deskriptive Erfassung ermöglicht auch eine weitere Analyse.

Es ergibt sich die folgende Gliederung des Handels aus der Handelskette.

Gliederung des Handels aus der Handelskette

1. Erzeuger Erzeugerhandel
2. Detailkollekteur Kollektierende Binnenhandelsglieder Binnengroßhandel Großhandel Zwischenhandel
3. Grossokollekteur Kollektierende Binnenhandelsglieder Binnengroßhandel Großhandel Zwischenhandel
4. Mittelbarer Exporteur Außenhandelsglieder Außenhandel Großhandel Zwischenhandel
5. Transitär Außenhandelsglieder Außenhandel Großhandel Zwischenhandel
6. Mittelbarer Exporteur Außenhandelsglieder Außenhandel Großhandel Zwischenhandel
7. Zentralgrossierer Distribuierende Binnenhandelsglieder Binnengroßhandel Großhandel Zwischenhandel
8. Grossierer Distribuierende Binnenhandelsglieder Binnengroßhandel Großhandel Zwischenhandel
9. Detailleur Distribuierende Binnenhandelsglieder Binnengroßhandel Einzelhandel Zwischenhandel
10. Verwender Verwenderhandel

Humanisierung der Arbeit

Humanisierung der Arbeit

Unter der Humanisierung der Arbeit versteht man alle Verbesserungen der Arbeitsinhalte sowie Arbeitsbedingungen welche die Arbeitswelt möglichst menschengerecht gestalten. Hierzu gehören Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG oder auch die Gefährdungsbeurteilung.

Die Forderung nach einer humaneren Arbeitswelt begann in Deutschland Ende der 1960er Jahre im Zuge der grundlegenden Neugestaltung der Sozialpolitik.

So kommt es zu mehr Mitbestimmung in den Betrieben und so zu Demokratisierung und Individualisierung. Auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Ergonomie der Arbeitsplatzgestaltung stehen im Vordergrund, um körperliche Belastungen und gesundheitliche Risiken zu reduzieren.

Jobrotation kann Monotonie reduzieren, Jobenrichment die Verantwortung erweitern und Jobenlargement das Tätigkeitsspektrum erhöhen.

Ebenso steht die Life Balance im Vordergrund durch Erhöhung von freizeit- und familienfördernden Maßnahmen.

Mitbestimmung am Arbeitsplatz fördert die psychologische Arbeitsplatzgestaltung.

Hierarchie

  • von

Hierarchie

Eine Hierarchie beschreibt ein System von Über- / Unterordnung zwischen organisatorischen Einheiten. Dabei ist bei einer gegebenen Anzahl von organisatorischen Einheiten eine Hierarchie umso steiler/flacher je höher/niedriger die Anzahl der Hierarchiebenen ist.

Sie dient als grundlegenden Ordnungssystem in Organisationen und sozialen Systemen. Man unterscheidet verschiedene

Arten der Hierarchie:

  • Aufgabenhierarchie mit der man aus Unternehmenszielen abgeleiteten operationalen Teilaufgaben ableitet.
  • Die Zielhierarchie ist eine Zweck-Mittel-Hierarchie mit der das angestrebte Handeln einer Organisation festgelegt wird.
  • Die Personenhierarchie beschreibt die Positionierung der Stelleninhaber einer hierarchischen Ordnung.
  • Bei der Stellenhierarchie wird ein Stellengefüge festgelegt bei dem man den einzelnen organisatorischen Einheiten operationale Teilaufgaben zuweist.

Die Transaktionskostentheorie in der Theorie der Unternehmung befasst sich unter anderem mit der Frage, ob Transaktionen durch Hierarchie oder Markt (Selbstorganisationsmechanismen) zu effizienteren Ergebnissen kommen. Lange wurde der hierarchische Ansatz als beste Lösung gesehen für die Probleme der Leistungskoordination gesehen als Logik der Großorganisation, neuerdings wird dieses zunehmend hinterfragt im Sinne von lernenden Organisationen und Netzwerkunternehmen.

Handlungskompetenz

Handlungskompetenz

Die Handlungskompetenz dient als Oberbegriff für Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Fachkompetenz. Man beschreibt damit die Fähigkeit zielorientiert, verwantwortungsbewusst und der Situation angemessen Aufgaben zu lösen. Man versteht hierunter unterschiedliche Fähigkeiten von Personen mit denen sie Handlungsanforderungen bewältigen können. So benötigt es Erfahrung, Fachwissen, Qualifikation, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dabei fügen sich Kompetenzen aus Handlungsmustern zusammen.

Die Handlungsmuster wiederum können in Kompetenzcluster und diese weiter in Fähigkeiten, Wissen, Fertigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen unterteil werden. Im betrieblichen Zusammenhang zeigt sich der Wert von Handlungskompetenzen im Kompetenzmanagement. Die Kompetenzen werden hier transparent gemacht, beschrieben und transferiert und dienen der Nutzung, Entwicklung von Kompetenzen, so können die Mitarbeiter und die Organisation strategisch Ziele entwickeln.

Handelsklauseln

Handelsklauseln

Handelsklauseln beschreiben im Handelsverkehr zwischen Verkäufer und Käufer eingebürgerte Klauseln, kurze Formeln die dem Vertrag einen bestimmten Inhalt verleihen. So gelten Handelsklauseln für alle Kaufleute und haben eine große Bedeutung, man wendet sie sowohl national als auch international im Handel häufig an. Von besonderer Bedeutung sind hier die Incoterms.

Helikoptergeld

Helikoptergeld

Von Helikoptergeld spricht man, wenn Bürger Geld ohne eine Gegenleistung erhalten.

Im Ursprung stammt der Begriff von dem Bild von flatternden Geldscheinen, die aus einem Hubschrauber geworfen werden, damit ist das Geld der Notenbanken und nicht der Regierungen gemeint.

Als Metapher stammt der Begriff Helikoptergeld von US-Ökonom Milton Friedman, der seinen Studenten im Jahr 1969 die Ausweitung der Geldmenge durch Zentralbanken veranschaulichen wollte.

Berühmt wurde der Ausdruck erst im Jahr 2002, als Fed-Chef Ben Bernanke den Geldregen als eine Möglichkeit zur Bekämpfung der Deflation in Japan bezeichnete.

Dieses Szenario galt als so abwegig, dass er den Spitznamen „Helicopter-Ben“ verpasst bekam.

Haustürgeschäft

Haustürgeschäft

Ein Haustürgeschäft beschreibt das Andienen von Finanzdienstleistungen durch Vorsprechen an an Private an deren Privatwohnung. Meist auch ohne besondere Voranmeldung.

Von Seiten des Gesetzgebers wurden gesetzliche Vorkehrungen bezüglich des Widderrufrechts des Geschäftsabschlusses getroffen, da es leicht zu einer Übervorteilung oder gar Betrug bei den häufig wenig sachkundingen Angesprochenen kommen kann.

Handelsregister

  • von

Handelsregister

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und so nach dem Publizitätsprinzip bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht.

Seit dem 1.1.2007 dient neben dem Handelsregister auch das durch das EHUG neu eingeführte elektronische Unternehmensregister § 8b HGB und elektronisch geführte Partnerschaftsregister sowie Genossenschaftsregister dem Publizitätsprinzip.

Das HGB sieht Vorschriften und Pflichten zur Eintragung und Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen im Handelsregister vor, ebenso wie Nebengesetze wie das Aktiengesetz. Dabei kann eine Eintragung mit Zwangsgeld erzwungen werden. Auch ist der Begriff des Handelsregisters nach § 8 II HGB gesondert geschützt.

Das Handelsregister umfasst Abteilung A für Einzelkaufläute und Personengesellschaften des Handelsrechts mit Ausnahme der stillen Gesellschaft sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Abteilung B für die Kapitalgellschaften. Dabei werde Einzelheitenin der Handelsregisterverordnung geregelt.

Es ist vorgesehen das die Öffentlichkeit Einsicht nehmen kann, auch online. Es kommt auch zu einer öffentlichen Bekanntmachung von Eintragungen in das Handelsregister.

Dabei genießt das Handelsregister einen geringeren Gutglaubensschutz als ihn der öffentliche Glaube des Grundbuchs gewährt.

Hypothek

  • von

Hypothek

Mit einer Hypothek beschreibt man die Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Dabei wird die Hypothek in das vom Amtsgericht geführten Grundbuch eingetragen und dient meist zur Absicherung von längerfristigen Krediten. So können die Kredite eingeräumt werden für die Finanzierung zum Bau von anderen Gebäuden und Wohnhäusern.

Für Hypothekenbanken ist die Vergabe von Hypotheken der Hauptgeschäftszweig.

Neben der Grundschuld ist die Hypothek in der Praxis eine der wichtigsten dinglichen Sicherungsrechte an einem Grundstück nach den Grundpfandrechten. Der Inhaber, der Hypothekar, der Hypothek hat das Recht den geschuldeten Betrag durch eine Zwangsversteigerung des fremden Grundstückes nach §§ 1113 ff BGB zu erhalten. Der Eigentümer muss dann diese Zwangsversteigerung dulden. Hypothekenbesteller und Forderungsschuldner müssen nicht identisch sein.

So kann ein (nichtvermögender) Schuldner auch Dritte dazu veranlassen an dessen Grundstück eine Hypothek zu bestellen, dazu erfolgt eine notarielle beglaubigte Eintragung als Dritte Abteilung im Grundbuch nach § 1115 BGB. Eine Hypothek ist streng akzessorisch und hängt so in Bestand und Höhe direkt mit dem jeweiligen Bestand der entsprechenden Forderung zusammen zu deren Sicherung die Parteien sie bestellt haben.

Die Hypothek kann nur zusammen mit der Forderung übertragen werden in Form einer schriftlichen Abtretung der Forderung und Änderung des Eintrages des Grundbuches. Auch kann man kostengünstiger eine Briefhypothek abtreten, der ausgehändigte Brief vermeidet eine teure Änderung der Eintragung im Grundbuch. Sollte bei einer Zwangsversteigerung mehr eingenommen werden als das was der Hypothekengeber in seiner Forderung erhalten muss so steht dem Inhaber der Hypothek nur die Höhe der Forderung zu abzüglich von Verfahrenskosten. Sollten Forderungen mehrer Gläubiger bestehen so können abhängig vom Rang der Eintrag im Grundbuch ihre Forderungen befriedigt werden. Dem ersten steht die Begleichung seiner Forderung zu den anderen mögliche Restbeträge.

Handelswaren

Handelswaren

Handelswaren sind bewegliche Sachgüter welche weitestgehend unverändert weiterverkauft werden. Man bezieht Handelswaren daher in einem absatzfähigem Zustand und verkauft sie weiter ohne eine weitere Bearbeitung oder Verarbeitung oder wenn dann mit einem Aufschlag. Manipulationen in Form von verpacken, mischen, sortieren, markieren etc. gelten hierbei nicht als eine Bearbeitung oder Verarbeitung. Man kann sie nach verschiedenen Merkmalen der Warentypologisierung einteilen.

Handelsspanne

Handelsspanne

Der Begriff Handelsspanne beschreibt eine Differenz zwischen den Verkaufswerden und den Einstandswerten der Waren, die eine Handelsbetrieb umsetzt.

Somit ist sie das Entgelt für die Handelsleistung und kann unterschiedlich betrachtet werden.

So kann man sich bei der Handelsspanne auf den Gesamtumsatz beziehen in Form einer Betriebshandelsspanne. Aber auch als Warengruppenspanne kann man sie sehen als den Umsatz nach einer Warengruppe oder als Stückspanne bei der man die einzelnen Stücke eines Artikels betrachtet mit der Differenz von Einstandspreis und dem (Netto-) Verkaufspreis.

Man nimmt die Vorsteuer als nichtaktivierungsfähigen Posten nicht mit in den Einstandspreis hinein, die Mehrwertsteuer geht durch ihren fehlenden Kostencharakter nicht in die Handlungskosten noch als Teil des in netto Verkaufspreises ein den man für die Handelsspanne heranzieht.

Für den Handelsbetrieb verhält sich der Einstandspreis wie ein durchlaufender Posten, den man über den Verkaufspreis wieder reinholen muss.

Das vom Markt gewährte Entgelt für die Handelsleistung drückt sich durch den Verkaufspreis aus.

Dabei wird der Handelspreis so gewählt, dass zusätzlich noch ein Gewinn übrig bleibt.

Man nutzt Prozente in Bezug auf Einstands- und Verkaufspreise und spricht auch von Relativspannen und Prozentspannen bei der Handelsspanne. Durch sie beschreibt man einen Prozentsatz des Verkaufswertes, der Abschlagsspanne, der Handelsspanne.

Die Aufschlagsspanne in Prozent ist der Kalkulationsaufschlag auf den Einstandspreis. Sie dient der Kalkulationsrechnung.

Die Handlungskosten sind die Gemeinkosten und die auf den Wareneinsatz kommt der Aufschlag bei der Kalkulation hinzu. Durch eine periodenbezogene Nachkalkulation für die Deckung von allen Handelskosten kann man den benötigten Kalkulationsaufschlag berechnen, dabei beachtet man die benötigten Handelsspannen.

Kalkulationsaufschläge können auch nach Warengruppen ermittelt werden, man muss jedoch den proportionalen Zusammenhang von Wareneinstand und den Kosten beachten.

Bei einer direkten Produkt-Rentabilität beachtet man mögliche Fehler die in der Handelsspannen-Kalkulation auftreten können.

Handelsfunktionen

Handelsfunktionen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Lehre der Handelsfunktionen entwickelt. Durch sie sollte der Vorwurf einer Unproduktivität entkräftet werden.

So versuchte man die Leistungen des Handels als eine Wahrnehmung gesamtwirtschaftlicher notwendiger Funktionen im Prozess einer Güterverteilung darzustellen.

Man grenzt hierbei einzelne Funktionen inhaltlich ab und fasst Kataloge von Handelsfunktionen zusammen.

Außerdem wird das Ziel verfolgt eine Messbarkeit der Wertsteigerung messbar zu machen durch einen indirekten Absatz mit der Zuordnung von anfallenden Kosten.

So sollen Handelsspannen gerechtfertigt werden. Durch die Handelsfunktionen lassen sich gesamtwirtschaftliche Distributionsprozesse sowie Beschaffungs- und Absatzmarketing von Handelsbetrieben näher beleuchten.

Man erweitert die klassische Funktionentheorie, so werden die Funktionen aller am Distributionsprozess beteiligten Institutionen für die Abwicklung des Geld- und Güterkeislaufes analysiert und die Einschaltung in Kommunikationsprozesse.

So werden immaterielle Leistungen von Handelsbetrieben erbracht die vor allem fremderstellte Sachleistungen mit eigenen Dienstleistungen kombinieren und so zu einem Entgelt anbieten.

Hierbei werden von den Handelsbetrieben viele Daten gewonnen und gespeichert und für eigene Zwecke genutzt oder gegen Entgelt anderen Marktpartnern zur Verfügung gestellt.

So liegen verschiedene Gesetzmäßigkeiten vor für Waren in Verwertungs, Verbrauchs- und Produktonsprozessen. Auch die Geldprozesse sind vielseitig gestaltet mit Entgelt für erworbene Waren sowie Rechte oder auch in Anspruch genommene Dienstleistungen. So werden Gebühren oder Steuern eingenommen.

So nutzt man die Daten die bei der Abwicklungs von Nominalgüterprozessen und Realgüterprozessen anfallen für die Steuerung des gesamtwirtschaftlichen Distributionsprozesses.

Es kommt zu Spannungen zwischen der Produktion, dem Verbrauch und der Verwertung die zeitlicher, räumlicher, qualitativer und quantitativer Natur sind.

Man unterscheidet:

  • Handelsobjekte als Dienstleistungen, Waren, Rechte und Abfälle)
  • Entgeltobjekte als Zahlungsmittel und Zahlungsansprüchen sowie Verbindlichkeiten, Steuern, Gebühren etc.
  • und Daten sowie Informationen

Handelsfunktionen zum Abbau von Spannungen

Die gesamtwirtschaftlichen Distribution, die Absatzwirtschaft soll die aufgebauten Spannungen abbauen.

Man spricht auch von der Urfunktion der Distributionswirtschaft mit zu erfüllenden Umgruppierungsfunktionen und Ausrichtungsfunktionen.

Der Ausgleich der Spannungen geschieht durch Gesichtspunkte der Produktion, Produktangebot, Verwertungsrechten sowie Nachfrage, Personen, Situationen etc.

In der gesamtwirtschaftlichen Interpretation werden die Handelsfunktionen oder auch Distributionsfunktionen übernommen bei einer arbeitsteiligen Wirtschaft teilweise oder ganz von allen Beteiligten wie den Produzenten, Erzeugern, Verwendern, Verbrauchern und Verwertern. Also Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Spediteuren, Reedern, Exporteuren, Importeuren, Unternehmen der Abfallwirtschaft, kommunalen und staatlichen Stellen etc.

Die einzelnen Aufgaben werden so anteilig übernommen auf Dauer zu den geringstmöglichen Kosten.

Es kommt so in der Volkswirtschaft zu einer optimalen Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern durch die Ökonomisierung der Distribution.

Just-in-Time Lieferungen optimieren die Prozesse, elektronische Bezahlwege, Abfalltrennung beim Verbrauchern und Produzenten etc.

Die Handelsbetriebe haben unterschiedliche Zielsetzungen und nehmen ihre Funktionen in unterschiedlichen quantitativem sowie qualitativem Maß wahr und mit unterschiedlicher Intensität.

Im Handel ist die Vielfalt der Betriebsformen groß und bedingt einen dynamischen Wandlungsprozess.

Die Unternehmen verfolgen in erster Linie ihre eigenen gesetzten Ziele, wirken aber durch ihre Entscheidungen im gesamtwirtschaftlichen Distributionsprozess mit.

Besteht ein ausreichender Wettbewerb bei den Unternehmen des funktionellen und institutionellen Handels kommt es auch zu einer optimalen Versorgung der Bevölkerung bei dem Absatzmarketing und dem Beschaffunsmarketing wenn die Unternehmen ihre einzelwirtschaftlichen Funktionen wahrnehmen.

Im Handelsmarketing dienen die Funktonskataloge als Instrument für eine Systematisierung.

Abhängig von den Aktionsbereichen werden die Beschaffungsmärkte und Absatzmärkte gewählt.

Liegt eine Zentralverwaltungswirtschaft vor so wird die Funktionsübernahme der Handelbetriebe anders wahrgenommen. Es gibt anstelle der einzelbetrieblichen Zielsetzungen eine Eingliederung der Handelsbetriebe in Aufgaben die notwendig betrachtet werden für die gesamte Wirtschaft und diese werden werden zugewiesen. So müssen die Handelsbetriebe diese Ziele erfüllen die vorgegeben werden.

Es gibt:

  • Die Versorgungsfunktion als Zirkulationsfunktion
  • Die Funktion der Bedarfsforschung
  • Die Funktions der Produktionslenkung
  • Die Funkion der Bedarfslenkung
  • und die ideologische Funktion

Hauptversammlung

  • von

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist ein Organ einer Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien bei dem die Aktionäre von ihren Aktienrechte Gebrauch machen können. Es handelt sich quasi um ein Parlament der Aktionäre.

Man kürz den Begriff Hauptversammlung auch ab mit dem Kürzeln HV.

Eine Hauptversammlung sollte mindestens einmal im Jahr statt finden. Bei der Hauptversammlung werden verschiedene Dinge beschlossen wie die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (hiervon ausgenommen sind die Vertreter der Arbeitnehmer) , eine Entlastung der Mitglieder des Vorstandes des Aufsichtsrates, eine Bestellung der Abschlussprüfer, Maßnahmen zur Beschaffung oder Herabsetzung von Kapital, mögliche Satzungsänderungen, eine Auflösung der Gesellschaft, die Bestellung von Sonderprüfern oder auch Fragen über die Geschäftsführung falls der Vorstand hiernach verlangt.

Für die Beschlüsse der Hauptversammlung wird eine einfache Mehrheit benötigt sofern durch die Gesetze bzw. Satzung eine andere Mehrheitsform vorgeschrieben ist.

Bei der Hauptversammlung aller Aktionäre handelt es sich um eines der Pflichtorgane innerhalb einer Aktiengesellschaft. Die beiden weiteren Pflichtorgane sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Währen der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus, man wendet in der Regel eine einfache Stimmenmehrheit aus für die Festlegung grundlegender Entscheidungen und bildet den Willen der Gesellschaft.

So ist die Hauptversammlung unter anderem zuständig für:

Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat

  • Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (in der Regel Gesamtentlastung)
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Maßnahmen der Kapitalbe­schaffung oder Kapitalherabsetzung
  • alle schwerwiegenden Maßnahmen (wie beispielsweise Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Erwerb sowie Veräußerung wichtiger Beteiligungen)
  • Auflösung der Aktiengesellschaft

Handelsbilanz

Handelsbilanz

Bei der Handelsbilanz handelt es sich um einen Jahresabschluss der nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt wird, er besteht aus der Bilanz sowie Gewinnrechnung und Verlustrechnung. Für eine AG und GmbH gilt, dass diese zusätzlich noch einen Anhang benötigt wird.

Im Englischen spricht man von den „commercial balance sheet“.

Die Handelsbilanz für den Außenhandel wird als Teil der Zahlungsbilanz für einen Zeitraum den Wert von Exporten, Ausfuhren sowie Importe, Einfuhren erfasst.

Für das gesamtwirtschaftliche Rechnungswesen ist die Handelsbilaz eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz und Leistungsbilanz. Man stellt den Warenexport auf der Aktivseite dem Warenimport auf der Passivseite gegenüber.

Bei einem Exportüberschuss und Saldo auf der Passivseite wird von einer aktiven Handelsbilanz oder ein Aktivsaldo der Handelsbilanz gesprochen.

Dementsprechend unterscheidet man:

  • Eine aktive Handelsbilanz bei der der Wert der Exporte den Wert der Importe übersteigt
  • Bei einer passiven Handelsbilanz übersteigt der Wert der Importe den Werte der Exporte

Die Bundesrepublik führt seit 1952 eine solche aktive Handelsbilanz, nach der  ceteris paribus (ceteris paribus-Klausel) kommt es zu einer gleich großen Zunahme der Devisenbestände und der Netto-Auslandsposition der Deutschen Bundesbank (Devisenbilanz, Zahlungsbilanz).

Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme von einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder auch zu einzelnen Geschäften.

Sie kann auch zum Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes erteilt werden als Gernalvollmacht/Prokura.

Es handelt sich um eine Sonderform der Stellvertretung in einem Betrieb des Handelsgewerbes, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Der Umfang kann beliebig bestimmt werden. Dabei erstreckt er sich im Allgemeinen auf die Rechtsgeschäfte und die Rechtshandlungen welche ein Betrieb der betreffenden Art oder die Vornahme von solchen Geschäften für gewöhnlich mit sich bringen.

Handelsforschung

Handelsforschung

Die Handelsforschung ist eine Forschung die sich über den Handel bezieht und für diesen sowie Betriebe, Verbundgruppen oder Betriebsgruppen und gesamtwirtschaftliche Probleme.

Innerhalb eines Betriebes stehen die Beschreibung, Erklärung, Vorhersage und Entscheidungsvorbereitung im Mittelpunkt.

In der Marketing-Wissenschaft werden spezielle Marketingprobleme betrachtet wie bei der Erforschung von Handelsfaktoren.

So ermöglicht die Handelsforschung die Verbesserung über die Kenntnis der Position des untersuchten Unternehmens gegenüber Konkurrenten, Lieferanten und Kunden.

Handelsforschungen werden getragen von Universitäts-Lehrstühlen, Universitäts-Instituten, privatwirtschaftlichen oder halbstaatliche Instituten oder auch Handeslorganisationen- und verbänden mit dem DHI (Deutsches Handwerksinstitut) als Dachorganisation.

Das Institut für Handelsforschung unternimmt Vergleiche in inner- und zwischenbetrieblicher Form. Die Handelsforschung betrachtet auf gesamtwirtschaftlicher Sicht auch Analysen, Veränderungsvorschläge in der Binnenhandelspolitik und Beurteilungen dieser.

Der Handelsforschung hat eine hohe Bedeutung in der mikro- und makroökonomischen Außenhandelsforschung.

Herstellungskosten

Herstellungskosten

Die Herstellungskosten, auf Englisch „cost of goods manufactured“, bezeichnen Kosten welche einem Produkt unmittelbar zugerechnet werden können.

Dabei entstammt der Begriff dem Steuerrecht und Handelsrecht. Die Herstellungskosten sind jedoch nicht identisch mit den Herstellungskosten die man in der Industriekalkulation anwendet.

Die Herstellungskosten werden im Unternehmen als Wertmaßstab für die erstellten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens und Anlagevermögens verwendet.

Dabei werden selbst erstellte und fertige sowie unfertige Erzeugnisse in der Bilanz zu den Herstellungskosten ausgewiesen.

Sie deinen als Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Abschreibungen sofern der Vermögensgegenstand nicht aktiviert wurde. Dabei dürfen kalkulatorische Zusatzkosten nicht berücksichtigt werden. Ebenso ist eine Ansetzung von Wiederbeschaffungswerten nicht zulässig.

Es gelten unterschiedliche Wertgrenzen für Steuerrecht und Handelsrecht. Man unterscheidet einbeziehungspflichtige wie Materialeinzelkosten im Handels- und Steuerrecht, einbeziehungsfähige wie Fertigungsgemeinkosten, die Gemeinkosten nur im Handelsrecht und verbotene Bestandteile der Herstellungskosten wie Vertriebsgemeinkosten bei beiden Rechtarten.

Handlungskosten

Handlungskosten

Im Handelsbetrieb versteht man unter Handelskosten den Werteverzehr der erforderlich ist für die Erbringung von handelsbetrieblichen Leistungen.

Dabei setzen sich die Handlungskosten zusammen aus:

  1. Den Warenkosten, den Kosten für die Ware inklusive aller Preiskorrekturen und den direkt zu gerechneten Bezugsnebenkosten.
  2. Den Handlungskosten, die übrigen Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit. Wie beispielsweise Miete, Raumkosten, Personalkosten, Verpackungskosten, Zinsen, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Steuern wie Gewerbesteuer, Unternehmerlohn, Zinsen für Eigenkapital sowie der Mietwert für Nutzung eigener Gebäude, Kosten für KFZ, selbsterstellte Leistungen wie Installationen, Reparaturen etc.

Im Industriebetrieb versteht man unter den Handlungskosten die Beträge für Vertriebsgemeinkosten wie Vertriebskosten und Verwaltungskosten sowie Verwaltungskosten.