Jedermann-Paragraph
Jedermann-Paragraph Der Jedermann-Paragraph bezeichnet umgangssprachlich § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) in Deutschland. Dieser Paragraph erlaubt es grundsätzlich jedem Bürger, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht oder ihre Identität weiterlesen…