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juristische Person

6. November 202306.11.20231 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareJ, P

Eine juristische Person bezieht sich im Rechtswesen auf eine Organisation, die als eigenständige Einheit betrachtet wird, die Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person haben kann. Im Gegensatz zu natürlichen Personen, die Menschen sind, können juristische Personen wie Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder staatliche Institutionen rechtliche und finanzielle Verpflichtungen eingehen, Eigentum besitzen, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten.

Im deutschen Rechtssystem wird der Begriff „juristische Person“ speziell verwendet, um Unternehmen oder Organisationen zu beschreiben, die rechtlich eigenständig sind und daher von den Handlungen und Verbindlichkeiten ihrer Mitglieder oder Eigentümer getrennt werden können. Diese Abtrennung bietet Schutz und Haftungsbeschränkungen für die beteiligten Einzelpersonen.

Hier ist eine Übersichtstabelle, die verschiedene Arten von juristischen Personen im deutschen Rechtssystem zusammenfasst:

Art der juristischen Person Beispiele
Unternehmen GmbH, AG, e.V.
Stiftungen gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen
Vereine Sportvereine, Kulturvereine
Körperschaften des öffentlichen Rechts Universitäten, Kommunen, Landesanstalten

Die Existenz und rechtliche Anerkennung von juristischen Personen sind von Land zu Land unterschiedlich und werden durch die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und Regelungen festgelegt.

Diesen Artikel zitieren

„juristische Person“. Wirtschaftslexikon.de, 06.11.2023. https://wirtschaftslexikon.de/juristische-person/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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