Zeichnung
Zeichnung Im Handelsrecht beschreibt eine Zeichnung von Organvertretern einer Gesellschaft das Zeichnen ohne Zusatz von Vorständen oder Geschäftsführern nach §§ 79 AktG, 35 III GmbHG. Prokura bedeutet, dass die Zeichnung eine Prokuristen erfolgt durch seine Namensunterschrift und einen Zusatz der Weiterlesen …