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Kostenvergleichsrechnung

10. Oktober 20202 Minuten Lesezeit0 KommentareK

In der Investitionswirtschaft versteht man unter der Kostenvergleichsrechnung eine Methode mit der man 2 oder mehrere Investitionsalternativen auf Basis der erwarteten jährlichen Kosten hin vergleicht.
So werden bei unterschiedlicher Inanspruchnahme der Kapazitäten die jährlichen Kosten auf eine Produkteinheit umgerechnet.

Die Erträge der Investitionen werden nicht berücksichtigt. So sind die Erträge entweder von der gewählten Investition unabhängig und daher irrelevant für die Entscheidung oder der Nutzen ist nicht in Geldgrößen messbar und man muss ihn qualitativ beschreiben.

So kommt die Kostenvergleichsrechnung unter anderem bei der Ermittlung des kostengünstigsten Produktionsverfahren und bei der Wahl zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug zum Einsatz.

Da die Kostenvergleichsrechnung leicht zu handhaben ist wird sie in der Praxis auch häufig eingesetzt.

Allerdings liegen ihre Grenzen in ihren Voraussetzungen, so kommt es zu einer Konzentration auf das Ziel der Kostensenkung welches in bestimmten Situationen sinnvoll ist, die aber nicht dazu führen darf, dass Erfolgspotentiale die für das Bestehen im Wettbewerb und Gesamtziel nötig sind vernachlässigt werden.

Auch nimmt man für jedes Jahr der Investitionsdauer die gleich hohen Kosten an. So finden von Jahr zu Jahr schwankende Kosten wie Einkaufspreise, Löhne, Verbrauchsmengen keine Beachtung. Man bildet entweder den Durchschnittswert aus Kosten aller Nutzungsjahre oder es werden werden die Kosten eines vermutlich typischen Nutzungsjahres als repräsentativ ausgewählt. Daher ist es problematisch den in der Praxis zu beobachtenden Brauch die Kosten des ersten Nutzungsjahres für alle Nutzungsjahre als gleich anzunehmen. Häufig sind gerade die Investitionswirkungen aus dem ersten Nutzungsjahr nicht repräsentativ.

Man bildet weiterhin den Kapitaldienst (die Summe der Abschreibungs- und Zinskosten) aus der Fiktion einer durchschnittlichen Kapitalbindung. So findet der zeitlichen Verlauf der Kapitalbindung (durch Auszahlungen) und der Kaptialfreisetzungen (durch Einzahlungen) keine Beachtung bei dem Verfahren der Kostenvergleichsrechnung, man sollte sich auf kleinere Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen bei denen es nur auf einen überschlägigen Vergleich der Kostenunterschiede ankommt beschränken.

Für andere Fälle sollte man dynamische Methoden der Investitionsrechnung nutzen.

Man kann die Kostenvergleichsrechnung auch ergänzen um kritische Werte.

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