Eine GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Sie verbindet Merkmale einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH.
Das Besondere: Bei einer normalen Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter persönlich und grundsätzlich unbeschränkt. Bei der GmbH & Co. KG übernimmt dagegen eine GmbH diese Rolle. Dadurch soll verhindert werden, dass eine natürliche Person allein wegen ihrer Stellung als Komplementär mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet.
Was bedeutet GmbH & Co. KG?
Die Abkürzung steht für:
- GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Co.: Compagnie beziehungsweise weitere Beteiligte
- KG: Kommanditgesellschaft
Rechtlich handelt es sich nicht um eine GmbH, sondern um eine Kommanditgesellschaft. Die GmbH ist deren persönlich haftende Gesellschafterin, die sogenannte Komplementär-GmbH.
Eine KG besteht aus mindestens zwei Beteiligten:
- dem Komplementär, der die Gesellschaft führt und grundsätzlich persönlich haftet;
- mindestens einem Kommanditisten, dessen Haftung auf eine im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt werden kann.
Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär keine Privatperson, sondern eine GmbH.
Wie funktioniert eine GmbH & Co. KG?
Ein vereinfachtes Beispiel:
Die „Muster Handel GmbH & Co. KG“ betreibt das eigentliche Unternehmen. Ihre Gesellschafter sind:
- die „Muster Verwaltungs-GmbH“ als Komplementärin;
- Anna und Max als Kommanditisten.
Die Verwaltungs-GmbH übernimmt die Geschäftsführung der KG. Handeln kann sie wiederum nur durch ihren Geschäftsführer. Anna oder Max können Geschäftsführer dieser GmbH sein und dadurch mittelbar auch die Geschäfte der KG leiten.
Die Kommanditisten sind als solche grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können jedoch gleichzeitig Gesellschafter oder Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sein. Die genaue Verteilung der Befugnisse wird in den Gesellschaftsverträgen geregelt.
Wer haftet bei einer GmbH & Co. KG?
Zunächst haftet die GmbH & Co. KG mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten.
Die Komplementär-GmbH haftet ebenfalls mit ihrem Vermögen. Da sie eine GmbH ist, haften deren Gesellschafter grundsätzlich nicht unmittelbar mit ihrem Privatvermögen. Für Verbindlichkeiten einer GmbH steht nach § 13 GmbHG grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen ein.
Kommanditisten haften Gläubigern gemäß § 171 HGB bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Soweit die vereinbarte Einlage geleistet wurde, ist diese unmittelbare Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine vollständige persönliche Risikofreiheit besteht trotzdem nicht. Persönliche Haftung kann beispielsweise entstehen durch:
- privat übernommene Bürgschaften;
- Pflichtverletzungen eines Geschäftsführers;
- nicht vollständig geleistete oder zurückgezahlte Einlagen;
- bestimmte Handlungen vor der wirksamen Eintragung;
- Steuer- oder Sozialversicherungsverbindlichkeiten bei schuldhaftem Fehlverhalten.
Die Aussage, bei einer GmbH & Co. KG könne „nie privat gehaftet werden“, wäre daher zu pauschal.
Wer führt die Geschäfte?
Die Geschäftsführung liegt grundsätzlich beim Komplementär. Bei der GmbH & Co. KG ist das die Komplementär-GmbH. Diese wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Der Geschäftsführer kann zugleich Kommanditist und Gesellschafter der GmbH sein. Dadurch kann eine Person das Unternehmen wirtschaftlich kontrollieren, ohne selbst persönlich haftender Gesellschafter der KG zu sein.
Kommanditisten dürfen die KG allein aufgrund ihrer Stellung grundsätzlich weder führen noch vertreten. Zusätzliche Mitwirkungs-, Kontroll- und Zustimmungsrechte lassen sich jedoch im Gesellschaftsvertrag vereinbaren.
Wie wird eine GmbH & Co. KG gegründet?
Die Gründung ist aufwendiger als die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer einfachen KG. Benötigt werden normalerweise:
- eine Komplementär-GmbH;
- ein Gesellschaftsvertrag für die GmbH;
- ein Gesellschaftsvertrag für die KG;
- ein oder mehrere Geschäftsführer der GmbH;
- mindestens ein Kommanditist;
- notarielle Beurkundungen und Anmeldungen;
- Eintragungen der GmbH und der KG ins Handelsregister;
- Gewerbe- und steuerliche Anmeldungen.
Das gesetzliche Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Davon zu unterscheiden sind die Einlagen und Haftsummen der Kommanditisten. Deren Höhe wird im KG-Vertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen.
Als kapitalärmere Alternative kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG infrage.
Welche Vorteile hat eine GmbH & Co. KG?
Zu den häufig genannten Vorteilen gehören:
Begrenzung der persönlichen Haftung
Es muss keine natürliche Person als Komplementär unbeschränkt haften. Die Komplementärstellung übernimmt eine GmbH.
Flexible Beteiligungsmöglichkeiten
Neue Kommanditisten können sich am Unternehmen beteiligen, ohne automatisch die laufende Geschäftsführung zu übernehmen.
Geeignet für Familienunternehmen
Geschäftsführung, Kapitalbeteiligung und Nachfolge lassen sich vergleichsweise flexibel auf verschiedene Familienmitglieder verteilen.
Trennung von Leitung und Kapital
Die Beteiligung am Vermögen muss nicht zwingend mit der Geschäftsführungsbefugnis übereinstimmen. Einzelheiten können die Gesellschafter vertraglich gestalten.
Fortbestand bei Gesellschafterwechseln
Ein gut formulierter Gesellschaftsvertrag kann den Übergang auf Nachfolger und den Fortbestand des Unternehmens erleichtern.
Welche Nachteile gibt es?
Zwei miteinander verbundene Gesellschaften
Sowohl die GmbH als auch die KG müssen gegründet und verwaltet werden. Das verursacht mehr Aufwand als eine einzelne GmbH oder ein Einzelunternehmen.
Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten
Notar, Handelsregister, Buchhaltung, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung können höhere laufende Kosten verursachen.
Umfangreiche Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten
Für GmbH und KG werden getrennte Rechnungslegungsunterlagen benötigt. Weil keine natürliche Person unbeschränkt haftet, können für die KG außerdem besondere Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften gelten.
Komplexe Gesellschaftsverträge
Die Verträge der GmbH und der KG müssen aufeinander abgestimmt sein. Unklare Regelungen können zu Problemen bei Abstimmungen, Gewinnverteilung, Nachfolge oder Ausscheiden eines Gesellschafters führen.
Haftungsbeschränkung mit Ausnahmen
Banken verlangen bei kleineren Unternehmen häufig persönliche Sicherheiten. Dadurch kann die wirtschaftliche Haftungsbeschränkung teilweise wieder aufgehoben werden.
Wie wird die GmbH & Co. KG besteuert?
Die Besteuerung hängt von der konkreten Beteiligungsstruktur ab. Grundsätzlich ist die GmbH & Co. KG steuerlich eine Personengesellschaft.
Typischerweise gilt:
- Die KG unterliegt mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer.
- Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet.
- Natürliche Personen versteuern ihre Gewinnanteile grundsätzlich mit Einkommensteuer.
- Eine beteiligte Kapitalgesellschaft versteuert ihren Anteil nach den für sie geltenden Regeln.
- Die Komplementär-GmbH ist selbst körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.
- Umsatzsteuer kann abhängig von den ausgeführten Leistungen anfallen.
Die GmbH & Co. KG ist nicht automatisch steuerlich günstiger als eine GmbH. Entscheidend sind unter anderem Gewinnhöhe, Entnahmen, Vergütungen, Beteiligungen und die persönliche Situation der Gesellschafter.
Unterschied zwischen GmbH, KG und GmbH & Co. KG
| Merkmal | GmbH | KG | GmbH & Co. KG |
|---|---|---|---|
| Grundform | Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft | Personengesellschaft |
| Persönlich haftender Gesellschafter | grundsätzlich keiner | mindestens eine natürliche oder juristische Person | regelmäßig eine GmbH |
| Geschäftsführung | Geschäftsführer der GmbH | Komplementär | Komplementär-GmbH durch deren Geschäftsführer |
| Mindeststammkapital | 25.000 Euro | kein gesetzliches Mindestkapital | 25.000 Euro für die beteiligte GmbH |
| Verwaltungsaufwand | erhöht | vergleichsweise geringer | besonders hoch durch zwei Gesellschaften |
Für wen eignet sich diese Rechtsform?
Eine GmbH & Co. KG kann interessant sein für:
- Familienunternehmen;
- Unternehmen mit mehreren Kapitalgebern;
- Betriebe, die Geschäftsführung und Kapitalbeteiligung trennen möchten;
- Unternehmensnachfolgen;
- Unternehmer, die die Struktur einer KG nutzen und die persönliche Komplementärhaftung begrenzen möchten.
Für kleine Gründungen mit überschaubarem Risiko kann die Konstruktion hingegen unnötig kompliziert und teuer sein.
Ist eine GmbH & Co. KG eine GmbH?
Nein. Trotz ihres Namens ist sie rechtlich eine Kommanditgesellschaft. Die GmbH ist lediglich ihre persönlich haftende Gesellschafterin.
Vertragspartner ist im Normalfall die GmbH & Co. KG und nicht automatisch die Komplementär-GmbH. Deshalb besitzen beide Gesellschaften eigene Firmennamen, Registereinträge, Verträge und Konten.
Fazit
Eine GmbH & Co. KG kombiniert die flexible Beteiligungsstruktur einer Kommanditgesellschaft mit einer weitgehenden Begrenzung der persönlichen Haftung. Dafür müssen zwei Gesellschaften gegründet und dauerhaft verwaltet werden.
Ob diese Konstruktion sinnvoll ist, hängt von der Unternehmensgröße, den Beteiligten, der Nachfolgeplanung und den steuerlichen Auswirkungen ab. Vor einer Gründung sollten deshalb Gesellschaftsvertrag, Haftungsfragen und steuerliche Folgen mit einem Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater abgestimmt werden.
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