Sichteinlagen 14. April 20161 Minute Lesezeit1 KommentarS Sichteinlagen Sichteinlagen werden gering oder gar nicht verzinst. Auch die Bezeichnungen Geschäftsgeldkonto oder Sichtguthaben sind üblich und ermöglichen Firmen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Diesen Artikel zitieren „Sichteinlagen“. Wirtschaftslexikon.de, 14.04.2016. https://wirtschaftslexikon.de/sichteinlagen/ Quellenangabe kopieren BibTeX herunterladen RIS herunterladen BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.
Flüssige Mittel - Wirtschaftslexikon.de 11. Oktober 2020 […] den flüssigen Mitteln gehören Sichteinlagen, Wechsel (soweit sie diskontfähig sind), Kassenbestände sowie Schecks und (börsengängige) […]
[…] den flüssigen Mitteln gehören Sichteinlagen, Wechsel (soweit sie diskontfähig sind), Kassenbestände sowie Schecks und (börsengängige) […]