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Abbaumengensteuer

8. Juni 202308.06.20232 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Die Abbaumengensteuer ist eine Form der Umweltsteuer, die darauf abzielt, den Abbau oder die Nutzung von natürlichen Ressourcen zu besteuern. Sie wird auch als Rohstoffsteuer, Entnahmeabgabe oder Bodenschutzsteuer bezeichnet. Ihr Hauptziel ist es, Anreize zu schaffen, um den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu fördern und Umweltschäden zu reduzieren.

Die Abbaumengensteuer basiert in der Regel auf der Menge an Ressourcen, die entnommen oder abgebaut werden, anstatt auf deren Wert. Je größer die Menge der entnommenen Ressourcen ist, desto höher fällt die Steuerlast aus. Dies soll Unternehmen dazu ermutigen, ihre Ressourceneffizienz zu verbessern, alternative Materialien zu nutzen oder recycelte Rohstoffe einzusetzen.

Es gibt verschiedene Arten von Abbaumengensteuern, die je nach Land und Ressourcenart variieren können. Einige Länder erheben beispielsweise eine Steuer auf den Abbau von Bodenschätzen wie Öl, Gas, Kohle oder Metallen. Andere können eine Steuer auf die Entnahme von Wasser, Sand, Kies oder Holz erheben. In einigen Fällen kann die Steuer auf der Grundlage von Lizenzen oder Abbaugenehmigungen berechnet werden, die Unternehmen erwerben müssen, um natürliche Ressourcen zu nutzen.

Die Einnahmen aus der Abbaumengensteuer können für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie beispielsweise den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Ressourcennutzung oder die Kompensation für Umweltschäden, die durch den Abbau verursacht werden.

Die Abbaumengensteuer ist eine politische Maßnahme, die darauf abzielt, den ökologischen Fußabdruck von Industrien zu verringern und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern. Durch die Festlegung von Kosten für die Nutzung natürlicher Ressourcen werden Unternehmen dazu angeregt, ihre Produktions- und Verbrauchsmuster anzupassen und umweltfreundlichere Alternativen zu finden.

Diesen Artikel zitieren

„Abbaumengensteuer“. Wirtschaftslexikon.de, 08.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/abbaumengensteuer/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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