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Akzeptkredit

22. April 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareA

Für einen Akzeptkredit, ein Akzept gilt, dass sich eine Bank zu einem Wechsel, welchen der Kunde als Aussteller auf sie zieht zu akzeptieren, er muss bei Fälligkeit eingelöst werden. Der Kunden hingegen verpflichtet sich den Wechselbetrag 1 bis 2 Tag vor der Fälligkeit der Bank zu Verfügung zu stellen.

Bei einem Akzeptkredit gewährt die Bank eine Kreditwürdigkeit in dem sie eine vom Kunden ausgestellten Wechsel, den Bankakzept akzeptiert, die Bank ist verpflichtet dem Wechselinhaber bei Fälligkeit den Betrag des Wechsel aus zu zahlen.

Es kommt zu einem Kreditvertrag zwischen der Bank die den Akzeptkredit gewährt und dem Kunden der sich verpflichtet spätestens einen Werktag vor der Fälligkeit des Bankakzepts den Betrag für die Deckung zu beschaffen.

Gegenüber einem Dritten geht das akzeptleistende Kreditinstitut eine wechselrechtliche Verpflichtung ein und muss dem der den Wechsel vorliegt die Zahlung leisten, auch in dem Fall, dass der Bankkunde seiner Deckungspflicht nicht nachkommen sollte.

Die Bank sagt zu bis zu einer vereinbarten Höhe, der Akzeptlinie den gezogenen Wechsel zu akzeptieren und den Gegenwert des Wechsels bei Fälligkeit bereit zu stellen.

Wird ein Akzept eingeräumt so kommt dieses der Gewährung einer Kreditwürdigkeit gleich und keinem Kredit. Der Wechsel wird durch diese Einräumung fungibel. Durch die Fungibilität kann der Kunde das Bankakzept zur Befriedigung seiner Gläubiger weiter reichen.

Man nutzt ihn häufig für Außenhandelsgeschäfte oder auch um sich bei der akzeptierenden Bank oder einer anderen flüssige Mittel zu beschaffen als Selbsdiskontierung bei der Diskontierung, dem Diskont.

Erst durch die Diskontierung kommt es zu einer Kreditleistung.

Der Bankakzept ist für den Kunden günstig, er wird bei zweifelsfreier Bonität gewährt und man zahlt nur die Akzeptprovision sowie die Wechselsteuer, aber keinerlei Kreditzinsen.

Die Bankakzepte werden von Banken ausgetauscht als Akzepttausch, so wird die Begutachtung eigener Akzepte verhindert und zum Privatdiskontsatz welcher unter dem normalen Diskontsatz liegt diskontiert auf dem Privatdiskontmarkt. Für die Wechsel die auf diesem Markt gehandelt werden gilt, dass sie auf speziellen Wechseln basieren für das Außenhandelsgeschäft und auf Bankakzepten erstrangiger (privatdiskontfähiger) Banken.

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