Ein Anderkonto ist ein Konto welches nur für die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte etc., die einem besonderen Standesrecht unterliegen eröffnet wird und auf das ausschließlich Dritten zustehende Gelder eingezahlt werden.
Anderkonto
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„Anderkonto“. Wirtschaftslexikon.de, 29.10.2020. https://wirtschaftslexikon.de/anderkonto/
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