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B-Geschäft

21. Dezember 20171 Minute Lesezeit0 KommentareB

Mit B-Geschäft bezeichnet man eine Form des Teilzahlungskredits, bei welchem der Kredit nicht unmittelbar dem Käufer der Ware bereit gestellt wird, sondern statt dessen dem Verkäufer.

Ermöglicht wird ein B-Geschäft durch einen globalen Kreditvertrag zwischen der Teilzahlungsbank und Verkäufer.  Hierbei verpflichtet sich die Bank dem Kunden des Vertragspartners Kredit zu gewähren.

Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit erfolgt durch den Verkäufer. Dieser trägt somit damit das Risiko des Tilgungsausfalls.

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