Dienstvertrag
Dienstvertrag Der Dienstvertrag beschreibt wie ein Dienstnehmer dem Dienstberechtigen seine Arbeitskraft gegen Geld zur Verfügung stellt nach §§ 611-630 BGB. Anders als bei einem Werkvertrag wird hier eine Handlung und nicht ein hieraus resultierender Erfolg geschuldet. Es werden unterschiedlichen Arten Weiterlesen …