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Dispositionskredit

Dispositionskredit

Beim Dispositionskredit handelt es sich um eine besondere Form des Kontokorrentkredites für Privatkunden. Man spricht hier auch von einem Überziehungskredit oder einem Verfügungskredit.

Durch den Dispositionskredit räumt man dem Kunden die Möglichkeit ein auf sein laufendes Konto ohne Rückfragen und formlos bis zu einem festgelegten Betrag überziehen zu können. Der Betrag für die Höhe des Dispositionskredites ist häufig in der Höhe gewählt die ein bis zwei Netto-Monatsgehältern entspricht.

Diskriminierung

Diskriminierung

Die Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung einer Person, beispielsweise bei der Personalauswahl wenn nicht stellenrelevante Auswahlkriterien angewendet werden wie soziodemographische Faktoren wie Geschlecht, Behinderung, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion etc.

In den westlichen Ländern gibt es Gesetze die eine Diskriminierung verbieten.

Innerhalb des Wettbewerbsrechtes beschreibt die Diskriminierung eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung im geschäftlichen Verkehr. So gibt es nach § 26 Abs. 2 GWB ein Diskriminierungsverbot welches die Vertragsfreiheit zugunsten der Wettbewerbsfreiheit einschränkt.

Dabei geht es jedoch nicht generell im Diskriminierung, sondern nur marktbeherrschende Unternehmen die den Markt missbrauchen könnten. Man betrachtet nicht nur die Unternehmen auf Anbieterseite, sondern auch die Nachfrageseite. Man unterscheidet ein Eingreifen durch Handeln als auch Unterschiede bei den Preisen, Konditionen, Rabatten etc. oder eine Verweigerung für den Abschluss eines Liefervertrages. So kann bei der Verweigerung einer Belieferung ein Kontrahierungszwang enstehen.

Neben marktbeherrschenden Unternehmen sind durch die zweite GWB-Novelle 1973 auch relativ marktstarke Unternehmen als Normadressaten dem Diskriminierungsverbot unterworfen, also Unternehmen von denen andere Anbieter und Nachfrager stark abhängig sind.

So gibt es in der fünften GWB-Novelle 1990 einen Belieferungszwang der eingeschränkt wurde und nur für kleine und mittlere Unternehmen erhalten bleibt. So darf ma ohne sachlichen Grund nicht diskriminieren.

In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass Unternehmen frei sind in der Gestaltung ihrer Preise, jedoch kann eine Diskriminierung erkannt werden wenn es zu schwerwiegenden Vertragsverletzungen bei der Belieferung anderer Unternehmen kommt, abfälligen Äußerungen, mangelnden Leistungen etc.

Eine mögliche Niedrigpreispolitik ist jedoch kein Grund. Man beachtet die Konditions- und Rabattspreizung in der Praxis. Nach der 5. Novelle ist die unbillige Behinderung für Unternehmen mit überlegener Marktmacht aufgenommen worden, so soll der Leistungswettbewerb gegen wettbewerbswidrige Rabattspreizungen gesichert werden. Eine Diskriminierung liegt nur vor bei gleichartigen Unternehmen und bei der Spreizung von Rabatten die in keinen Zusammenhang mit den Abnahmeleistungen stehen.

Devisenbewirtschaftung

Devisenbewirtschaftung

Die Devisenbewirtschaftung beschreibt ein System von planwirtschaftlicher Lenkung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch staatliche Vorschriften und Kontrollen. Hierbei kommt es zur Erfassung und Zuteilung der vorhandenen und anfallenden Devisen.

Ein Anlass für sie ist ein Mangel an Devisen, so soll durch sei ein Nachfrageüberhang nach Devisen abgebaut werden und gleichzeitig ein bestimmter Wechselkurs erhalten bleiben, der nicht den Marktverhältnissen entspricht.

Somit steht die Devisenbewirtschaftung im Gegensatz zur Konvertibilität alle dirigistischen Eingriffe in den Zahlungsverkehr mit dem Ausland.

Die Devisenbewirtschaftung kann sich vielfältig äußern mit der Genehmigung von bestimmten oder allen Devisentransaktionen, der Angebotspflicht von Devisenbesitz an eine Behörde, der Anmeldeplficht des Devisensbesitzes etc.

Devisentermingeschäft

Devisentermingeschäft

Das Devisentermingeschäft dient der Absicherung von Wechselkurs-Risiken im Außenhandel.

So wird bei Devisentermingeschäften zwischen Bank und Kunde ein €-Kurs vereinbart der zu einem bestimmte Devisenbetrag zu einem späteren Termin von der Bank zu übernehmen oder auszuzahlen ist.

Dabei ist der beim Abschluss von der Bank genannte Kurs endgültig und kann später nicht mehr zu Lasten des Kunden gehen durch Veränderungen. Der Kunde erhält so eine sichere Kalkulationsbasis.

Allerdings möchten Banken, genauso wenig wie ihre Aussenhandelskunden die Kurssrisken im größeren Umfang tragen.

Es wird daher eine weitgehende Übereinstimmung herbeigeführt zwischen den von ihnen übernommen Verpflichtungen zur Abnahme und Überlassung von Devisen betragsmäßig sowie nach der Frist. Für die Bank ensteht ein Risiko in dem Umfang in dem dieser Ausgleich zwischen den Abnahme- und Lieferverpflichtungen nicht gelingt, so mit hat das Devisentermingeschäft eine sogenannte offene Position.

Entsprechend dem Grundsatz I a des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind diese offenen Positionen betragsmäßig und nach der Zeitdifferenz auf einen bestimmten Prozentsatz des haftenden Eigenkapitals der Bank eingegrenzt.

Direct Costing

Direct Costing

In der Deckungsbeitragsrechnung beschreibt man eine aus den USA kommende Art der Teilkostenrechnung. Bei dieser werden nur die Kosten die direkt mit der Beschäftigung variieren weiter verrechnet.

Disagio

Disagio

Ist der Ausgabebetrag eines Darlehens geringer als der Rückzahlungsbetragt so spricht man von einem Disagio oder auf Englisch „debt discount“.

So ist der Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs, Ausgabe unter pari, handelt es sich um ein Disagio.

Das Disagio ist bei langfristigen Krediten ein prozentualer Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme, das Damnum bei Hypothekarkrediten.

Das Disagio ist das Gegenteil zum Agio.

Die Differenz zwischen dem Nennbetrag und einem niedrigen Kurs ist das Disagio.

Das Differenz bei Krediten zwischen Nennbetrag und einem niedrigen Zahlungsbetrag wird Disagio genannt. Dabei wird das Disagio in Prozent des Nennbetrages angegeben. Wurde zum Beispiel ein Disagio von 10 % bei einer Kreditvereinbarung festgelegt so erhält der Kreditnehmer bei einer Kreditsumme von 100.000 €, dem Nennbetrag nur 90.000 € ausbezahlt. Allerdings ist der volle Nennbetrag von 100.000 € zurück zu zahlen.

Der Schuldner zahlt aufgrund des Disagio mehr zurück als er erhalten hat. Ein Disagio ist bei der Emission von Aktien nach dem Aktienrecht AktG unzulässig, es ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite auszuweisen und durch Abschreibung zu tilgen.

Der Damnum Abschlag, als Differenz zwischen einem Rückzahlungs- und niedrigem Auszahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten sowie Rückzahlungs- und Auszahlungskurs von Wertpapieren.

Dividende

Dividende

Eine Dividende ist ein Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft welche an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Man bezeichnet den Betrag der auf eine einzelne Aktie entfällt als Dividende.

Aktien mit einem Nennwert von 50 € haben häufig die Angabe in € pro Aktie, gibt man die Dividende als Prozentsatz an so bezieht sich dieser auf den Nennwert der Aktie und nicht auf den aktuellen Kurswert.

Auch gibt es Ländern in denen auf den Aktien kein Nennwert aufgedruckt ist, als nennwertlose Aktien wie in den USA, hier erfolgt die Angabe der Dividende in Währungseinheiten wie Dollar/Aktie.

Die Dividende ist der auf die Aktie entfallende Anteil am Bilanzgewinn für die Aktionäre einer Aktiengesellschaft über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt.

Dumping

Dumping

Dumping beschreibt das Unterbieten der eigenen Inlandspreise auf Auslandsmärkten. Man spricht hier von einem Waren- oder Preisdumping.

Kommt es zu einer Unterbietung durch Währungsmaßnahmen wie eine Abwertung so spricht man von einem Valutadumping. Werden Frachtsätze unter den Selbstkosten für Ausfuhrwaren gesetzt so spricht man von Frachtendumping.

Ein planwirtschaftliches Dumping beschreibt Angebote von Produzenten aus Ländern des Comecon zu ihren Selbstkosten, wie sowjetische Transportleistungen auf der Donau oder dem Rhein.

Von Steuer-Dumping oder Sozial-Dumping spricht man wenn Länder durch geringe Löhne oder Steuersätze einen Wettbewerbsvorteil nutzen und die Preise im Importland unterbieten.

Dumping hat das Ziel ausländische Konkurrenten zu verdrängen, hierzu werden Preise räumlich differenziert. So werden die Güter zu den Selbstkosten des Importlandes oder einen den Inlandspreis unterschreitenden Preis exportiert.

Vor allem kommen Produkte aus dem asiatischen Raum wie Textilien etc. zu Dumping- oder Schleuderpreisen auf den Markt. Aber auch bei Stahl- und Eisenerzeugnissen etc. können sie auftreten sowie chemischen Produkten, es kann auch zu Strafzöllen kommen.

Für das Importland wirkt sich das Dumping bei Konsumgütern wie eine Subvention an Käufer aus, bei Produktionsmitteln kommt es zu sinkenden Produktionskosten.

Bei funktionsfähigen Märkten würde es durch Dumping zu Arbitrage und Rückstrom der exportierten Güter kommen, um dieses zu verhindern nutzt das dumpingbetreibende Land Importzölle zum Schutz.

Die Ursache für Dumping kann in einem Bedarf an Devisen liegen. Aber auch Überschüsse wie aus dem Agrarbereich können so vermarktet werden ohne den Preis für die Produzenten senken zu müssen.

Denkbar sind auch der Versuch der Eroberung ausländischer Märkte. Ist der Inlandsmarkt nicht aufnahmefähig genug um die Fixkosten zu decken so kann der Export von Dumping-Ware auch dazu genutzt werden um den Deckungsbetrag zu erzielen.

Es kommt zur besseren Auslastung der Kapazitäten so dass sowohl höhere als auch niedrige Inlandspreise möglich werden.

In der EG und durch GATT ist das Dumping verboten. Das GATT Anti-Dumping wird jedoch umgangen wenn die Ausfuhrländer Einzelteile wie in die EG normal vorzollen bei der Einfuhr und dann vor Ort zu Investitions- oder Konsumgüter zusammensetzen.

Gut) in sog. „Schraubenzieher-Fabriken“ montieren.

Datenschutz

Datenschutz

Unter dem Begriff Datenschutz versteht man Vorkehrungen die unerwünschte Folgen mit dem Umgang von Daten und Informationen verhindern sollen.

So sollen durch den Datenschutz vor allem persönliche und individuelle Daten vor dem Missbrauch geschützt werden bei der Speicherung, Abrufung, Übermittlung, Veränderung etc.

Es gibt umfangreiche Regelungen rechtlicher Art für den Datenschutz. Wie das Bundesdatenschutzgesetz, ein Gesetz zum Schutz vor Missbrauch von personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung sowie landesrechtliche.

Das Bundesdatenschutzgesetz wurde am 27.1.1977 erlassen.

Banken haben einen großen Umgang mit persönlichen Daten und Informationen so dass für diese die Datenschutzbestimmungen vor großer Bedeutung sind.

So dürfen Banken die personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung in dem mit den Kunden geschlossenen Verträgen speichern, verändern etc. sofern dieses zur Wahrung der betroffenen Interessen nötig ist man nicht davon ausgehen kann das schutzwürdige Belange der Kunden in Gefahr gebracht werden.

Ebenso dürfen Banken die Daten personenbezogener Art übermitteln wenn dieses für die Wahrung der berechtigten Interessen der Bank, eines Dritten oder der Allgemeinheit erforderlich macht.

Auch kann ein Kunde der Bank gegen ein Entgelt die Auskunft der gespeicherten Daten einfordern.

Sind personenbezogene Daten eines Bankkunden falsch so muss die Bank sie berichtigen wenn die Richtigkeit von Kunden bestritten wird und sich die Richtigkeit oder Unrichtigkeit nicht ermitteln lässt.

Auch sind die Daten zu sperren wenn die sie nicht mehr für die Geschäftsverbindung erforderlich sind.

Werden keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen beeinträchtigt so können die Daten auch gelöscht werden.

Banken weisen in ihren Vertragstexten den Kunden auf die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung hin.

Diskontsatz

Diskontsatz

Unter einem Diskontsatz versteht man den Zinssatz welchen die Deutsche Bundesbank für den Ankauf von Wechseln berechnet.

So bildet der Diskontsatz die Grundlage für den Zinssatz der von Banken den Kunden bim Ankauf von Wechseln in Rechnung gestellt wird.

Der Zentralbankrat setzt den Diskontsatz fest innerhalb der Diskontpolitik.

Der Diskontsatz gilt für den Bund, Sondervermögen und den Ländern gewährten Kassenkredite.

Auch übt er für andere Zinssätze eine Leitfunktion aus. So bildet er im Regelfall das untere Zinsniveau für den Geldmarkt, da sich Banken innerhalb des Rediskontkontingents und ihres Wechselbestandes Geld zum Diskontsatz beschaffen können.

Von 1987 bis 1992 schwankte der Diskontsatz der Bundesrepublik Deutschland zwischen 2 1/2 % und 8 3/4 %.

Dienstvertrag

Dienstvertrag

Der Dienstvertrag beschreibt wie ein Dienstnehmer dem Dienstberechtigen seine Arbeitskraft gegen Geld zur Verfügung stellt nach §§ 611-630 BGB.

Anders als bei einem Werkvertrag wird hier eine Handlung und nicht ein hieraus resultierender Erfolg geschuldet.

Es werden unterschiedlichen Arten des Dienstverträge unterschieden. So ist der Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag für unselbständige Tätigkeiten.

Dienstverträge über Dienstleistungen von jeder Art abgeschlossen werden. So wird durch in der Umfang, der Ort, die Zeitdauer und Art der Dienstleistung und das Entgelt, hierfür ist eine schriftliche Form nicht nötig.

Der Dienstvertrag für selbständig Tätigkeiten ist ein freier Dienstvertrag. Bei diesem liegt ein gewisses Mass an persönlicher Freiheit vor gegenüber dem Dienstberechtigten, Beispielsweise in der Weise und Art bezüglich der Dienstzeit und der erforderlichen Dienstleistung.

Es handelt sich hier häufig um ein Vertragsverhältnis von kurzer Dauer wie das Verhältnis von freien Agenten, Ärzten gegenüber einem Patienten, Rechtsanwälten gegenüber Klienten, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen gegenüber dem Unternehmer.

Ein Dienstvertrag kann aus unterschiedlichen Gründen beendet werden. So kann es zu einer Kündigung, einem zeitlichen Ablauf, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer Zweckerreichung kommen.

Dabei wird der Arbeitsvertrag durch besondere Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz KSchG geregelt. Regelungen des Bürgerlichen Rechts nach §§ 611 ff. BGB sind vor allem auf einem freien Dienstvertrag zugeschnitten.

Kommt es zu Streitigkeiten so wird abhängig vom Streitwert das jeweils zuständige Amtsgericht oder Landgericht in Anspruch genommen.

Es gibt Ausnahmen, ,wenn bei arbeitnehmerähnlichen Personen mit ausschließlicher Zuständigkeit nach § 5 ArbGG durch die Arbeitsgerichte und für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, wenn ausnahmsweise eine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit im Vertrag vereinbart wurde § 2 IV ArGG.

Direktinvestition

Direktinvestition

Bei der Direktinvestition handelt es sich um eine Auslandsinvestition. Hierbei kommt es zu einem Kapitalexport von Wirtschaftssubjekten eines Landes in ein anderes. Hierbei ist die Zielsetzung Tochterunternehmen zu gründen, Immobilien zu erwerben, neue Betriebsstätten zu gründen, Unternehmen im Ausland zu übernehmen oder sich anteilig an ihnen zu beteiligen etc.

Bei einer Portfolio-Investition handelt es sich um eine gegenteilige Option, bei der man vor allem um eine Geldanlage bedacht ist.

Vorteile einer Direkinvestition

Es ergeben sich so verschiedene Vorteile wie steuerliche, eine mögliche Umgehung von Beschränkungen im Handel, es können neue Absatzmärkte erschlossen werden bzw. erhalten und so eine Kapitalflucht vermieden werden, man kann abweichen von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, es kann eine Lieferung von Vorprodukten und Rohstoffen umgegangen werden oder auch bestimmte Umweltvorschriften umgangen werden etc.

Auch kommt es hier durch zu daraus abgeleiteten Folgen und Wirkungen. So kann zu positiven Effekten für Entwicklungsländer bzw. Empfängerländer im Allgemeinen kommen.

Es ergeben sich auch positive Wirkungen auf die Beschäftigung, man kann Technologien übertragen. Weiterhin kann die Zahlungsbilanz entlastet werden und auch das Wachstum beschleunigt werden durch eine Erhöhung der Investitionen in der gesamten Wirtschaft in Form einer externen Investionsfinanzierung.

Weiterhin können Aktivitäten der Produktion und Investition in nachgelagerte und vor gelagerte Produktionsstufen eingebunden werden.

Neben den positiven Wirkungen können auch negative Folgen möglich sein.

Durch staatliche Vergünstigungen kann es zu Wohlfahrtsverlusten und auch zu einem Transfer von Einkommen zum Vorteil der Investoren kommen.

So kann ein Markt durch Importzölle sowie verbilligte Kredite oder subventionierte Inputs abgeschirmt werden im Sinne einer Schutzrente.

Auch kann es dazu kommen, dass einheimische Investoren verdrängt werden.

Die deutsche Bundesbank führt eine Statistik über deutsche Direktinvestitionen. Es gibt eine Meldepflicht für Kapitalausfuhren nach den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung AWV §§ 64-66 AWV außerhalb des deutschen Wirtschaftsgebietes. Werden die Meldepflichten nicht eingehalten, so handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten nach § 81 AWV.

Berücksichtigt werden Bestandsmeldungen von inländischen Unternehmen und Personen. Deutsche Direktinvestionen im Ausland werden auch als Vermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet bezeichnet.

Diskont

Diskont

Der Diskont beschreibt einen Zinsabschlag beim Ankauf von noch nicht fälligen Forderungen sowie dem Ankauf von Wechseln. Dabei wird der Diskont für den Zeitraum vom Ankaufstag zum Fälligkeitstag berechnet. Dem Verkäufer wird des Wechsels wird dann die Wechselsumme ausgezahlt, gekürzt um den Diskont. So kann er schon vor der Fälligkeit über den Wechselbetrag verfügen.

Der Diskont kann bei einem Kreditinstitut eingereicht werden, hierbei werden dem Einreichendem noch Wechselspesen neben dem Diskont berechnet. Gemäß § 4 Nr. 8a UStG sind Kreditgeschäfte umsatzsteuerbefreit und somit auch der Ankauf von Wechseln durch Kreditinstitute.

Wird der Ankauf allerdings von einem anderen Unternehmen getätigt so fällt die Umsatzsteuer an. Der Diskont kann jedoch vom Unternehmen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden, wenn dem Wechsel ein Dienstleistungs- oder Warengeschäft zu Grunde liegt.

DDP

DDP

Das Kürzel DDP steht im Außenhandel für „Delivered Duty Paid … Named Place of Destination“ also auf Deutsch „geliefert verzollt … benannter Bestimmungsort“.

Es handelt sich um eine Vertragsformel für Außenhandelsgeschäfte die von der ICC entwickelt wurde (Incoterms, also internationale Regeln zur Auslegung von handeslüblichen Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen).

Die Bezeichnung „Geliefert frei Haus“ ist nur in Deutschland gebräuchlich als Spediteursbezeichnung. EXW wird hier möglichst nicht verwendet, EXW stellt die maximale Verpflichtung aus der Sicht des Verkäufers dar und ist so das Gegenteil von DDP (verzollt.., hier muss der Verkäufer die Ware auf eigene Gefahr und Kosten zum Bestimmungsort im Importland liefern und auch alle Formalitäten, Kosten für die Einfuhr etc. tragen, also „from door to door“).

Bezeichnungen wie DDP Paris bedeuten, dass die französische Mehrwertsteuer (TVA: Taxe de Valeur Ajoutée) gezahlt wird. Eine Lieferung per DDP kann auch innerhalb eines Binnenmarktes erfolgen. Hier nutzt man die den innergemeinschaftlichen Erwerb für die Steuerschuld und kann unter Angabe der Steuer-Ident-Nummer mehrwertsteuerfrei liefern.

Eine Lieferung nach DDP entspricht somit DAP zusätzlich Steuern und Zoll.

Kommt es zum Verlust oder der Beschädigung der Ware trägt der Käufer diese erste nachdem der Verkäufer alle Kosten für den Transport und Zoll getragen hat und die Ware zum Bestimmungsort geliefert wurde.

Möchte man die Verpflichtungen des Verkäufers bei der Einfuhr ändern so sollten diese in einem zusätzlichen Kaufvertrag festgehalten werden, so kann auch der Käufer alle Kosten und Gefahren der Einfuhr tragen, hierfür bietet sich die DDU-Klausel an.

Nutzt man Lieferungen auf den Kai oder an den Bestimmunghafen an Bord eines Schiffes sollte man DAP (delivered at place) oder DAT (delivered at terminal) nutzen.

In der Informatik steht die Abkürzung DDP für Distributed Data Processing.

Drama-Dreieck

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Drama-Dreieck

Das Drama-Dreieck beschreibt Rollen und Beziehungen.

  • So gibt es die Verfolger-Rolle
  • Die Opfer-Rolle
  • und die Retter-Rolle

Der Verfolger kann der Chef sei oder ein besserwisserischer Kollege, der im Handeln überlegen ist und anderen zusetzt.

Das Opfer handelt hier meist passiv und ist unterlegen.

Der Retter kann der Chef sein mit guten Ratschlägen, Anweisungen oder auch ein Projektleiter die die Situation auflöst und zu einem Extratermin zur Konfliktbesprechung rät.

Dabei bleibt das Opfer passiv und kann sich darauf verlassen später gerettet zu werden. Übernimmt man aktiv Verantwortung kann man aus der Opfer-Rolle gelangen ohne am Ende wieder gerettet werden zu müssen.

So nimmt man im Drama-Dreieck jemand anderem die Retter-Rolle einfach weg.

Je öfter man aktiv Verantwortung übernimmt, umso seltener wird versucht einen in die Opfer-Rolle zu stecken.

 

Disposition

Disposition

Unter einer Disposition versteht man eine situationsabhängige Regelung von Einzelfällen im Rahmen einer umfassend und dauerhaft angelegten Organisation. Der Organisationsgrad wird bestimmt durch das Verhältnis von Organisation zur Disposition.

Die Disposition steht im Gegensatz zu einer Ausnahmeregelung oder Improvisation.

Im Recht beschreibt eine Disposition eine Verfügung.

DIN 69901

DIN 69901

DIN 69901 ist eine DIN-Normenreihen, die sich in 5 Bereiche gliedert.

  1. DIN 69901-1 Grundlagen
  2. DIN 69901-2 Prozesse, Prozessmodell
  3. DIN 69901-3 Methoden
  4. DIN 69901-4 Daten, Datenmodell
  5. DIN 69901-5 Begriffe

Teil 1 und 2 gehen auf Begriffe wie Projekt, Projektwirtschaft und Projektmanagement ein.

Teil 3 regelt die Nomenklatur zur Projektgliederung, Netzplantechnik, Arbeitspaket und Projektstukturplan.

Teil 4 beschreibt Projektleiter, Projektleitung und Projektorganisation.

Teil 5 umfasst Projektphase und Berichte zum Projektabschluss sowie die Gliederung von Lasten- und Pflichtenheft.

Normblatt 1 beschreibt Projektmanagementsysteme. Dabei ist Projektmanagementsystem ein „System von Richtlinien, organisatorischen Strukturen, Prozessen und Methoden zur Planung, Überwachung und Steuerung von Projekten“.

Es werden die Ziele und Eigenschaften des Projektmanagementsystems beschrieben.

Teil 2 beschreibt 59 Projektmanagementprozesse. Sie gibt vor wie die Schnittstelle zwischen PM-System und Trägerorganisation gestaltet sein sollte. Es werden Regeln für die Projektmanagementprozesse aufgestellt, damit ein leistungsfähiges und widerspruchfreies PM-System gebildet werden kann.

Teil 3 Beschreibt die Methoden mit Soll-/Ist-Vergleichen, Projektsturkturierung, Meilensteintrendanalyse, Fertigstellungsgradermittlung, Projektvergleich etc.

Teil 4 dokumentiert Datenmodelle in UML-Diagrammen und Feldtabellen.

Teil 5 definiert 110 Begriffe des Projektmanagments.

De-Facto-Standard

De-Facto-Standard

Der Begriff De-Facto-Standard ist ein Standard der nicht durch eine offizielle Standardisierungsorganisation definiert ist.

Vielmehr hat sich der De-Facto-Standard als sinnvoll durch jahrelange Nutzung erwiesen. Er gilt als verbreitet und wird weitestgehend eingehalten.

Häufig werden De-Facto-Standard später auch von internationalen Standardisierungsorganisationen aufgenommen und so zu einem offiziellen Standard erhoben.

Distributed Ledger Technologie

Distributed Ledger Technologie

Die Distributed Ledger Technologie (DLT) ist eine Form der elektronischen Datenverarbeitung- und speicherung.

Dabei steht das Distributed Ledger als eine dezentrale Datenbank bzw. verteiltes Kontenbuch, welches den Teilnehmern eines Netzwerkes die gemeinsame Nutzung in Form von Schreib- und Leseberechtigungen ermöglicht.

Die Teilnehmer können dabei selbst neue Datensätze hinzufügen. Durch einen darauf folgenden Aktualsierungsprozess werden alle Teilnehmer auf den neuen Stand der Datenbank gebracht. Eine besonders kennzeichnendes Merkmal der DLT ist die Blockchain.

Man unterschiedet in Abhängigkeit von den Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmer bei den Distributed Ledgers unpermissoned und permissioned Ledgers. Bei den unpermissioned Ledgers ist der Zugang für jeden offen, ähnlich der Blockchain im Bitcoin-Netzwerk. Bei den permissioned Ledgers ist der Zugang zum Kontenbuch reguliert. Für den regulierten Zugang werden die Teilnehmer im Normalfall registriert und erfüllen bestimmte Voraussetzungen für den Zugang zum Kontenbuch.

Abhängig von der Art des Zuganges, offen oder beschränkt, wird auch der Konsensmechanismus gewählt. Für unpermissioned Ledgers setzt man vor allem auf Proof-Work-Mechanismen, bei denen für die Validierung von Einträgen kein Vertrauen unter den Teilnehmern notwendig ist.

Bei den permissioned Ledgers nutzt man hingegen häufig Proof-of-Shake oder PBFT-Konsensmechanismen für welche wenig Rechenkapazität benötigt wird. Durch die Zulassung der Teilnehmer zum Netzwerk wird ein  Vertrauensbasis geschaffen.

Darbietung

Darbietung

Mit Darbietung bezeichnet man die Aufführung eines Werkes im Sinne des Aufführungsrechtes. Aber auch Leistungen und Präsentationen von Künstlern werden als Darbietung bezeichnet.

Dabei wird der Schutz der Leistung des ausübenden Künstlers durch den Ort mit bestimmt. So gilt für deutsche ausübende Künstler und solche aus den Mitgliedsstaaten der EU und des EWR, dass ihre Darbietung unabhängig vom Darbietungsort geschützt ist nach § 124 I i.V mit § 120 II UrhG.

Für ausländische ausübend Künstler gilt nach § 125 II-IV UrhG sowie der Geltungsbereich nach dem Rom-Abkommen § 125 V UrhG welches den Ort der Darbietung die Festlegung von Bildträger, Tonträger oder Sendung definiert.